Verkehrskontrolle bei Dinkelsbühl: Mit Drogen und Alkohol am Steuer

Bei einer Verkehrskontrolle hat die Polizei mehrere Verstöße festgestellt
Murat/dpa- Polizei in Dinkelsbühl zog drei fahruntüchtige Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr.
- In der Nacht zum Sonntag: 26-Jähriger mit THC-Nachweis, Cannabis-Konsum eingeräumt.
- Samstagabend stoppte die Polizei einen 29-Jährigen auf E-Scooter – Alkoholtest über Grenzwert, Drogentest positiv.
- Gegen 18 Uhr kontrollierten Beamte einen 70-Jährigen auf Elektrokleinstfahrzeug, Atemtest über Grenzwert.
- In allen Fällen: Weiterfahrt untersagt, Blutentnahmen angeordnet, Verfahren nach StVG eingeleitet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Rahmen mehrerer Verkehrskontrollen hat die Polizeiinspektion Dinkelsbühl drei Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Alkohol beziehungsweise berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben.
In der Nacht zum Sonntag kontrollierten die Beamten einen 26-jährigen Autofahrer. Dabei stellten sie drogentypische Auffälligkeiten fest. Der Mann gab an, in den vergangenen Tagen Cannabis konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Drogenschnelltest verlief positiv auf THC. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, stellte das Fahrzeug verkehrssicher ab und veranlasste eine Blutentnahme.
Bereits am Samstagabend kontrollierten die Beamten einen 29-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Der Mann räumte ein, zuvor zwei Bier getrunken zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert oberhalb des zulässigen Grenzwerts. Ein freiwilliger Drogenschnelltest reagierte zudem positiv. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Der E-Scooter blieb vor Ort und wurde später von einem Bekannten des Mannes abgeholt.
Gegen 18 Uhr geriet ein weiterer Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs in eine Verkehrskontrolle. Der 70-Jährige gab an, zur Mittagszeit Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab ebenfalls einen Wert oberhalb des zulässigen Grenzwerts. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest bestätigte anschließend das Ergebnis.
Gegen alle drei Verkehrsteilnehmer leitete die Polizei Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz ein.