Verfolgung der besonderen Art
: Flüchtiger Staubsaugerroboter von der Dinkelsbühler Polizei ermittelt

Der saugende Haushaltshelfer eines Feinkostladens in Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach) hat sich am Freitag aus dem Staub gemacht. Die Polizei fand ihn bei einem Passanten.
Von
swp
Dinkelsbühl
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Staubsauger-Roboter sind bei vielen Kundinnen und Kunden beliebt – und nun offenbar auch bei Dieben.

Ein Saugroboter hat sich in Dinkelsbühl aus dem Staub gemacht (Symbolbild).

ed_rsnhr/pixabay
  • Staubsaugerroboter verlässt Feinkostladen in Dinkelsbühl und wird „offline“.
  • Video zeigt Passanten, der den Roboter mitnimmt – Polizei ermittelt schnell.
  • Mann wollte das Gerät ins Fundbüro bringen, gab es der Polizei zurück.
  • Roboter wieder beim rechtmäßigen Besitzer – Fall geklärt.
  • Polizei erinnert: Fundsachen immer beim Fundbüro oder der Polizei abgeben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Geschäftsinhaber eines Feinkostenladens in Dinkelsbühl erhielt am Freitagmorgen, 3. Oktober, eine ungewöhnliche Mitteilung seines Saugroboters, wie die Polizei mitteilt. Demnach habe sich das Gerät zunächst im Geschäft festgefahren und sei anschließend „offline“ gegangen. Weil das nicht dem üblichen Putzverhalten entsprach, überprüfte der Inhaber die vorhandenen Videoaufzeichnungen.

„Dort war deutlich zu erkennen, wie der Staubsaugerroboter selbstständig das Geschäft verließ und auf die Segringer Straße rollte. Kurz darauf trat ein zunächst unbekannter männlicher Passant in Erscheinung, nahm das Gerät an sich, schaltete es aus und entfernte sich mit dem ,flüchtigen Haushaltshelfer' vom Tatort“, so die Dinkelsbühler Polizei weiter.

Roboter ist wieder daheim

Der Mann, der den Saugroboter mitgenommen hatte, war schnell ermittelt. Er gab an, das Gerät lediglich aufgefunden zu haben. Er habe die Absicht gehabt, es am darauffolgenden Werktag ordnungsgemäß beim Fundbüro abzugeben. Mittlerweile hat alles wieder seine Ordnung: „Der Staubsaugerroboter wurde zwischenzeitlich an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeführt.“

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgefundene Gegenstände grundsätzlich beim zuständigen Fundbüro abzugeben sind. Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundsachen jederzeit auch bei der Polizei abgegeben werden.