Wegen Waldbrandgefahr
: Stadt Crailsheim sperrt die öffentlichen Grillplätze

Brandgefahr: Wegen der anhaltenden Trockenheit ergreift die Crailsheimer Stadtverwaltung Schutzmaßnahmen – Verbotsschilder an allen Plätzen aufgestellt.
Von
swp
Crailsheim
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Crailsheim Waldbrandgefahr Stadtverwaltung sperrt öffentliche Grillplätze Die Grillplätze im Stadtgebiet sind aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ab sofort gesperrt.

Die Grillplätze im Stadtgebiet sind aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ab sofort gesperrt.

Stadt/Christian Herse
  • Crailsheim sperrt alle Grillplätze wegen hoher Waldbrandgefahr, Index liegt bei Stufe 4-5.
  • Verbotsschilder wurden aufgestellt, Nutzung erst bei stabiler Gefahrenstufe 3 oder niedriger möglich.
  • Böden und Vegetation sind stark ausgetrocknet, Regen fehlt seit Wochen.
  • Infos zu betroffenen Plätzen und Ansprechpartnern auf der Webseite der Stadt.
  • Kontakt für Fragen: Ressort Sicherheit & Bürgerservice, Tel. 07951/403-1207.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die anhaltende Trockenheit und die hohe Waldbrandgefahr machen es notwendig: Ab sofort sind alle städtischen Grillplätze in Crailsheim geschlossen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, liege der Index bereits bei Stufe 4, was einer hohen Waldbrandgefahr entspricht.

Laut dem Deutschen Wetterdienst liegt der Waldbrandgefahrenindex derzeit dauerhaft bei Stufe 4 oder 5 – das bedeutet „hohe“ bis „sehr hohe Gefahr“. Da es in den letzten Wochen kaum geregnet hat, sind Böden und Vegetation stark ausgetrocknet. Deshalb ergreift die Verwaltung bereits ab Gefahrenstufe 4 Schutzmaßnahmen: Alle öffentlichen Grillplätze wurden geschlossen. Der städtische Baubetriebshof hat dazu an allen Plätzen Verbotsschilder aufgestellt.

Wann ist Grillen an öffentlichen Grillplätzen wieder erlaubt?

Sinkt der Waldbrandgefahrenindex wieder unter Stufe 4, ist eine Nutzung grundsätzlich wieder möglich. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Plätze sofort freigegeben werden. Um den erheblichen Aufwand für Auf- und Abbau der Schilder zu vermeiden, gilt: Eine Freigabe erfolgt erst, wenn die Gefahr für mehrere Tage stabil unter Stufe 4 bleibt.

Konkret heißt das: Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 oder niedriger dürfen die Grillplätze wieder genutzt werden – allerdings nur nach Rücksprache mit den jeweiligen Platzverwaltern.

Kontakt und Ansprechpartner

Welche Grillplätze betroffen sind und wer Ansprechpartner ist, können Interessierte auf der städtischen Webseite nachlesen. Für Grillplätze ohne Ansprechpartner steht das Ressort Sicherheit & Bürgerservice unter Telefon 07951 / 403-1207 zur Verfügung.