SWP+SWP+Verbot der Artgemeinschaft
: Das Tarnmäntelchen der „Weltanschauung“ ist zerschlissen

Die Artgemeinschaft ist endgültig verboten. Was heißt das jetzt für den Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)? Der Verein trägt ebenfalls die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit vor sich her.
Kommentar von
Harald Zigan
Leipzig/Kirchberg/Kupferzell
Jetzt in der App anhören
Bundesverwaltungsgericht überprüft Verbot der „Artgemeinschaft“: ARCHIV - 28.01.2026, Sachsen, Leipzig: Richter Carsten Hahn (l-r), Richterin Stephanie Gamp, Vorsitzender Richter Knut Möller, Richterin Elisabeth Steiner und Richter Max Blog eröffnen den Prozess im Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft das Verbot der rechtsextremistischen Gruppierung «Artgemeinschaft». Die damalige Bundesinnenministerin Faeser (SPD) hatte die Vereinigung vor anderthalb Jahren als verfassungsfeindlich verboten. (zu dpa: «Bundesgericht entscheidet über Verbot der «Artgemeinschaft»») Foto: Jennifer Brückner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Vereinsverbot der Artgemeinschaft am 29. April bestätigt. Das Foto stammt von der Eröffnung des Verfahrens im Januar.

Jennifer Brückner/dpa