Unfallflucht in Langenburg
: Betrunkener fährt trotz Fahrverbot – sein Auto war auch nicht zugelassen

Ein Mann unter Alkoholeinfluss verursacht Freitagnacht in Langenburg einen Unfall, meldet diesen und fährt dann heim. Dort findet die Polizei so einiges heraus.
Von
res
Langenburg
Jetzt in der App anhören
Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten.

ARCHIV - Finger weg vom Alkohol am Steuer: Aber auch der Beifahrer behält besser stets einen noch klaren Kopf. Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,2 Promille beim Unfallflüchtigen.

Andreas Arnold/dpa/dpa-mag
  • Langenburg: 31-jähriger Opel-Fahrer verursacht Freitagabend Unfall in Bächlingen.
  • Er streifte unter Alkohol den Spiegel eines geparkten VW und fuhr davon.
  • Informierte den Halter, entfernte sich aber unerlaubt vom Unfallort.
  • Polizei traf ihn zu Hause; Atemtest ergab rund 1,2 Promille.
  • Auto entstempelt, Fahrverbot bestand; führerscheinrechtliche Konsequenzen drohen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Manchmal läuft und fährt es sich einfach nicht so gut. „Alkoholisierte Unfallflucht“, vermeldet die Polizei dazu in ihrem Bericht. Und das ist passiert.

Am späten Freitagabend, 5. Februar, gegen 23.50 Uhr, ist ein 31-jähriger Opel-Fahrer in der Langenburger Straße in Bächlingen unter Alkoholeinfluss gefahren. Wie die Polizei mitteilt, ist er infolge der Alkoholisierung nach links auf die Gegenfahrbahn geraten und hat den Außenspiegel eines geparkten VW beschädigt. Der Mann informierte anschließend den Fahrzeughalter über den
entstandenen Schaden und ist dann weggefahren, hat sich also unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Alkohol und Fahrverbot, ohne gültige Kennzeichen

Der Geschädigte hat daraufhin die Polizei alarmiert. Durch eine Streife konnte der Beschuldigte später an seiner Wohnadresse angetroffen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,2 Promille. Während der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass das
Fahrzeug des Mannes entstempelt war, das heißt, dass das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf und wohl auch kein Versicherungsschutz besteht. Überdies ermittelten die Beamten, dass ein Fahrverbot für den 31-Jährigen besteht.

Dem Verkehrssünder drohen nun führerscheinrechtliche Konsequenzen, erklärt die Polizei abschließend.

Verbrechen und Justiz

Sie interessieren sich für Verbrechen und Prozesse in Ihrer Region, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir nehmen Sie mit, in die Gerichtssäle und an die Tatorte im Südwesten. Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und melden Sie sich für unsere Push-Nachrichten, Newsletter und unseren Podcast an!

Zum Podcast