Unfall in Satteldorf
: Notarztwagen kollidiert mit Lkw

Im laufenden Einsatz kommt es auf einer Kreuzung zum Crash zwischen einem Einsatzfahrzeug und einem Lastwagen. Der Lkw hätte trotz grüner Ampel warten müssen.
Von
Isabelle Jahn
Satteldorf
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Notarzt: ARCHIV - 24.06.2022, Bayern, Garmisch-Partenkirchen: Ein Notarzt des Rettungsdienstes fährt durch die Innenstadt (Unschärfe durch Langzeitbelichtung). (zu dpa: «89-Jähriger fährt mit Wohnmobil gegen Hauswand») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn müssen andere Verkehrsteilnehmer Platz schaffen. (Symbolfoto)

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Notarztwagen kollidierte in Satteldorf an einer Kreuzung mit einem Lkw im laufenden Einsatz.
  • Der Wagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn bei Rot in die Kreuzung – drei Leichtverletzte.
  • Trotz grüner Ampel hätte der Lkw-Fahrer warten müssen, so die Polizei.
  • Sachschaden rund 60.000 Euro – Einsatzfahrzeuge dürfen bei Rot fahren, wenn Menschenleben in Gefahr sind.
  • ADAC: Autofahrer müssen freie Bahn schaffen und ggf. rechts ranfahren oder Rettungsgasse bilden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Jemand will helfen und gerät dabei selbst in eine missliche Lage: Während eines Einsatzes wurde ein Notarztwagen in Satteldorf (Kreis Schwäbisch Hall) in einen Unfall verwickelt. Zu dem Crash kam es an einer Kreuzung zwischen der B290 in Richtung Crailsheim und der Autobahn-Anschlussstelle. Der 45-jährige Fahrer fuhr laut Polizei mit eingeschaltetem Sondersignal – also Blaulicht und Martinshorn – bei roter Ampel in die Kreuzung ein und kollidierte mit einem Lkw.

Drei Unfallbeteiligte leicht verletzt

Beide Fahrer sowie ein 44-jähriger Beifahrer im Notarztwagen trugen leichte Verletzungen davon. Der Sachschaden liegt bei rund 60.000 Euro.

Platz für Einsatzfahrzeuge machen

Auch wenn die Ampel des Lastwagens grün zeigte, hätte der 55-jährige Fahrer an der Kreuzung warten und den Notarztwagen durchlassen müssen, anstatt die Kreuzung zu passieren. Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, müssen Autofahrer „freie Bahn“ schaffen, worauf unter anderem der ADAC hinweist. So schreibt es das Gesetz vor. Einsatzfahrzeuge dürfen beispielsweise das Tempolimit überschreiten und bei Rot über eine Ampel fahren, um Menschenleben zu retten.

Verkehrsteilnehmer sollen nach Möglichkeit äußerst rechts heranfahren und dort entweder anhalten oder langsam weiterfahren oder auf eine Abbiegespur ausweichen. Bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen laut ADAC 20 Euro Verwarnungsgeld.