Unfall in Rothenburg: Weil eine E-Scooter-Fahrerin keine Fußgängerin ist

Die Polizei verweist auf die aktuelle Rechtsprechung: Wer einen E-Scooter benutzt, gilt nicht als Fußgänger. (Symbolfoto)
Jens Büttner/dpa- Unfall in Rothenburg: E-Scooter-Fahrerin (15) kollidiert mit Auto, leicht verletzt.
- Laut Polizei gelten E-Scooter-Nutzer nicht als Fußgänger, müssen absteigen, um Vorfahrt zu haben.
- Unfall auf Ansbacher Straße, Sachschaden an beiden Fahrzeugen.
- 59-jährige Autofahrerin konnte keine Fußgänger erkennen.
- Jugendliche ins nahegelegene Krankenhaus gebracht.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil nicht alle Verkehrsteilnehmer mit dem Straßenverkehrsgesetz vertraut sind. Am Samstag gegen 16 Uhr war eine 15-Jährige mit ihrem E-Scooter auf der Ansbacher Straße unterwegs und wollte dort fahrend einen Fußgängerüberweg überqueren. Um vorfahrtsberechtigt zu sein, hätte sie jedoch von ihrem E-Tretroller absteigen und die Straße zu Fuß überqueren müssen, wie die Polizei mitteilte. Das gilt auch für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer.
Eine 59-jährige Pkw-Fahrerin näherte sich langsam dem Überweg und konnte entsprechend keine Fußgänger erkennen, die die Straße überqueren wollten. Die 15-Jährige missachtete die Vorfahrt des Autos und prallte ungebremst gegen den rechten Vorderreifen. Dabei entstand leichter Sachschaden an beiden Fahrzeugen.
Die Jugendliche wurde durch den Sturz glücklicherweise nur leicht verletzt und zur Abklärung dieser Verletzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
