Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer hat am Mittwoch (17. Mai), wie bereits angekündigt, Widerspruch gegen eine Entscheidung des Crailsheimer Gemeinderats eingelegt. Dieser hatte beschlossen, die unechte Teilortswahl weder abzuschaffen noch etwas an der Sitzverteilung zu ändern.
In einer Sondersitzung am Mittwoch, 31. Mai, um 18 Uhr befasst sich das Gremium nun erneut mit dem Thema. Grimmer bezieht sich auf Paragraf 43 Absatz 2 der Gemeindeordnung, wo es heißt: „Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind.“

Grimmer: Ablehnende Haltung verantwortungslos

Der OB schreibt in einem Facebook-Beitrag: „Angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zur Ungültigkeit der Tauberbischofsheimer Kommunalwahl halte ich die ablehnende Haltung für fahrlässig und – ganz offen gesagt – auch für verantwortungslos.“ Nachteile, die der Stadt laut Grimmer entstehen könnten: erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit bei der kommenden Wahl, negative Folgen einer erfolgreichen Wahlanfechtung und Beschädigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgerschaft und Gemeinderat. Grimmer: „Ziel der Verwaltung und des Gemeinderats muss es sein, eine rechtskonforme Sitzverteilung in allen kommunalen Gremien vorweisen zu können, sodass die Kommunalwahl in Crailsheim auch bei eingebrachten Wahlanfechtungen bestehen kann.“