Überfall in Crailsheim: Mann will Geld vom Automaten holen – dann erlebt er Schreckliches

Mit Gewalt wollten zwei Jugendliche von einem 49-jährigen Mann vor einer Crailsheimer Bank Geld holen.
David Inderlied/dpa- Crailsheim: 49-Jähriger nachts in Bankfiliale in der Karlstraße bedrängt.
- Zwei Jugendliche forderten Geld, verfolgten ihn über Schloßplatz zur Parkstraße.
- Sie schlugen ihn und schlugen ihm beim Notruf das Handy aus der Hand.
- Opfer ging zum nahen Polizeirevier; Fahndung führte zu 16- und 17-Jährigem.
- 17-Jähriger aggressiv und beleidigend; Strafverfahren wegen versuchten Raubs und Widerstands.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auf dreiste Art versuchten zwei Jugendliche, an Bargeld zu gelangen. Wie die Polizei mitteilt, ist ein 49-Jähriger am Freitag (13. März) gegen 1 Uhr in eine Bankfiliale in der Karlstraße gegangen, um Geld abzuheben. Dort wurden zwei zunächst unbekannte Täter auf ihn aufmerksam und forderten Geld von dem Mann. Da ihm die Situation suspekt vorkam, verließ er die Bankfiliale jedoch ohne Geld und ging zu Fuß über den Schloßplatz in Richtung Parkstraße.
Die beiden Unbekannten folgten ihm und forderten erneut Geld. Anschließend schlugen sie auf den 49-Jährigen ein. Als der Mann versuchte, die Polizei anzurufen, schlugen sie ihm auch das Handy aus der Hand. Da sich der Vorfall unweit des Crailsheimer Polizeireviers abspielte, ging das Opfer direkt dorthin.
Täter schnell gefasst
Dank der Angaben des Geschädigten konnte die Polizei deshalb die Täter schnell identifizieren: Ein 16-Jähriger und ein 17-Jähriger wurden im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung angetroffen und auf das Polizeirevier gebracht. Der 17-Jährige verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen unkooperativ, aggressiv und beleidigend, weshalb er von den Beamten festgehalten wurde. Dabei trat er nach einem Beamten, der jedoch zum Glück nicht verletzt wurde, so die Polizei weiter.
Die beiden brutalen Möchtegern-Räuber müssen nun mit einem Strafverfahren wegen eines versuchten Raubdeliktes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
