Schornsteinfeger in Crailsheim: Wer darf welche Arbeiten ausführen?

Symbolfoto: Die Schornsteinfegerarbeiten sind in Crailsheim und den Ortsteilen, je nach Aufgabe, aufgeteilt.
Patrick Pleul/dp- Seit 2013 sind Schornsteinfegerarbeiten in Crailsheim in hoheitliche und freie Tätigkeiten geteilt.
- Hoheitliche Aufgaben wie Feuerstättenschau und Abnahmen übernimmt der Bezirksschornsteinfeger.
- Freie Arbeiten wie Kehren und CO-Messungen können Bürger*innen an Anbieter ihrer Wahl vergeben.
- Eigentümer*innen müssen Arbeiten gemäß Feuerstättenbescheid fristgerecht nachweisen.
- Zuständige Bezirksschornsteinfeger in Crailsheim sind Bernd Kochendörfer, Markus Haas, Joachim Heitzmann, Bernd Häfelein und Bernd Probst.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auch Crailsheim teilen sich seit 2013 die Arbeiten der Schornsteinfeger in hoheitliche und freie Tätigkeiten: Während die gesetzlich vorgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger übernommen werden dürfen, können freie Arbeiten an einen Betrieb der Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern vergeben werden.
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, der hoheitlich und nicht wählbar ist, sind unter anderem das Führen des Kehrbuchs, die Durchführung der Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre, anlassbezogene Prüfungen, die Abnahmen neuer oder geänderter Feuerungsanlagen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen zur Bauabnahme nach der Landesbauordnung.
Pflicht zum Nachweis
Im Gegensatz dazu stehen freie Schornsteinfegerarbeiten, die von Bürgerinnen und Bürgern frei wählbar sind. Dies ist beispielsweise das Kehren und Reinigen von Abgasanlagen, die Durchführung von Abgas- und CO-Messungen sowie Wartung und Energieberatung.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verantwortlich für die fristgerechte Durchführung aller Arbeiten laut Feuerstättenbescheid und sind verpflichtet diese Arbeiten nachzuweisen, sofern sie nicht den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung beauftragt haben. Es steht den Bürgerinnen und Bürgern frei, mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder mit einem freien Anbieter eine vertragliche Regelung über die freien Tätigkeiten zu treffen. Die hoheitlichen Aufgaben sind dem jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Kehrbezirk 14: Bernd Kochendörfer; zuständig für: Innenstadtbereich begrenzt durch Tiefenbacher Straße, Haller Straße, Alter Postweg, Gaildorfer Straße bis Nr. 57 (östliche Seite), Stadtteile Türkei, Kreuzberg, Schießberg und Beuerlbach. Telefon: 01 77 / 5 45 77 61 und E-Mail: bernd.kochendoerfer@t-online.de.
Kehrbezirk 12: Markus Haas; zuständig für: Ortsteil Roßfeld (ohne Teilorte Ölhaus, Maulach und Hagenhof), Stadtteil Sauerbrunnen (westlicher Teil), begrenzt durch Sauerbrunnenstraße, Daimler Straße (westliche Seite) bis Sportplatz, Stadtteil Altenmünster (südlicher Teil), begrenzt durch Roßfelder Straße (südliche Seite), Gaildorfer Straße ab Nr. 128, Alte Dorfstraße (südliche Seite bis Einmündung Kirchstraße), restliche Kirchstraße (südliche Seite) bis Bahnlinie (K 2642), Ortsteil Onolzheim, Ortsteil Jagstheim. Telefon: 01 60 / 3 02 12 74 und E-Mail: haas-schornsteinfeger@t-online.de.
Kehrbezirk 11: Joachim Heitzmann; zuständig für: Ortsteil Goldbach. Telefon: 0 79 04 / 9 42 05 05 und E-Mail: Heiztmann@gmx.net.
Kehrbezirk 10: Bernd Häfelein; zuständig für: Stadtteil Altenmünster begrenzt durch Gaildorfer Straße (östliche Seite ab Nr. 57), bis Einmündung Alte Dorfstraße, Alte Dorfstraße bis Einmündung Kirchstraße (nördliche Seite), Kirchstraße (K 2642) nördliche Seite ab Nr. 25 bis Bahnlinie, Ingersheim und Westgartshausen. Telefon: 0 79 51 / 2 97 16 44 oder 01 60 / 90 72 16 35.
Kehrbezirk 5: Bernd Probst; zuständig für: Ortsteil Triensbach (ohne Buch); vom Ortsteil Roßfeld die Teilorte Ölhaus, Maulach und Hagenhof, Ortsteil Tiefenbach, Stadtteil Roter Buck, Stadtteil Sauerbrunnen (östlicher Teil), begrenzt durch Sauerbrunnenstraße, Daimler Straße (östliche Seite) bis Sportplatz und Alter Postweg (westliche Seite), Stadtteil Fliegerhorst, Stadtteil Altenmünster (westlicher Teil) begrenzt durch Gaildorfer Straße ab Nr. 76 bis 126 (westliche Seite), Roßfelder Straße (nördliche Seite). Telefon: 0 98 68 / 9 59 98 22 oder E-Mail: schornsteinfeger-probst@web.de.
