SWP+SWP+Prozess in Crailsheim
: Kinderpornografie per Messengerdienst

Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 31-Jähriger wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verantworten. Der Fall zeigt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Von
Lisa-Marie Irschik
Crailsheim
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Aus dem Kommunikationsdienst WhatsApp: Über den Messengerdienst Kik habe der 31-Jährige die strafbaren Inhalte in Chats erhalten.

Über den Messengerdienst Kik habe der 31-Jährige die strafbaren Inhalte in Chats zugeschickt bekommen.

Lisa-Marie Irschik (Symbolbild)