
Prozess in Crailsheim: Bilder der verstorbenen Eltern für immer verloren
Datenveränderung ist strafbar – das bekam ein 34-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim zu spüren. Er soll die Festplatte seiner Ex-Freundin gelöscht und 48.000 Dateien vernichtet haben.

Symbolfoto: Rund 48.000 Dateien soll der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts von der Festplatte seiner Ex-Freundin gelöscht haben.
Lisa-Marie Irschik