
Lichtverschmutzung in Hohenlohe: Ein Gesetz, um das sich kaum jemand schert
Die Beleuchtung öffentlicher, privater und gewerblicher Gebäudefassaden ist zwar seit 2023 untersagt, doch bei Verstößen drohen keine Strafen. Das entsprechende Gesetz wird in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich umgesetzt.

Die Crailsheimer Innenstadt in der Dämmerung: Für die Türme gibt es eine Ausnahmegnehmigung.
Birgit Trinkle