Kontrollen an Bahnhöfen und am ZOB
: Waffen und Messer im Visier der Beamten

An fünf Bahnhöfen im Altkreis und am Crailsheimer ZOB haben Beamte des Polizeireviers Crailsheim und die Bundespolizei Messerkontrollen durchgeführt. So fällt das Ergebnis aus.
Von
res
Crailsheim
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Kontrollen zum Waffenverbot: ARCHIV - 17.07.2025, Berlin: Polizeibeamte kontrollieren am Bahnhof Alexanderplatz zu Beginn des Waffenverbots in Berliner U-Bahnen junge Männer. (zu dpa: «Bundespolizisten stellen an Bahnhöfen rund 370 Messer sicher») Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Seit Sommer gilt im ÖPNV in Baden-Württemberg ein striktes Messerverbot. Im Altkreis Crailsheim wurde jetzt kontrolliert.

Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Polizeikontrollen an Bahnhöfen und am ZOB Crailsheim: 112 Personen wurden überprüft.
  • Nur ein Messer und ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz festgestellt.
  • Seit Juli gilt im ÖPNV Baden-Württemberg ein striktes Messerverbot.
  • Polizei zieht positives Fazit und kündigt weitere Kontrollen an.
  • Waffen und Messer sind im Nahverkehr und in Verbotszonen verboten, Ausnahmen für Rettungsdienste.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seit Ende Juli gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg ein striktes Messerverbot. Mit der neuen Verordnung darf die Polizei seither stichprobenartig und verdachtsunabhängig Fahrgäste kontrollieren.

Eben solches ist am Freitag, 21. November, zwischen 16 Uhr und 22 Uhr, passiert. Das Polizeirevier Crailsheim hat gemeinsam mit der Bundespolizei eine Kontrolle des Mitführverbotes von Waffen und Messern im ÖPNV durchgeführt.

112 Personen kontrolliert

Mit zwölf Beamtinnen und Beamten wurden die Bahnhöfe in Crailsheim, Satteldorf, Wallhausen, Rot am See und Blaufelden kontrolliert und auch dort bestehende Zugverbindungen sowie der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Crailsheim mit in die Kontrollen einbezogen. Bei diesen Maßnahmen sind insgesamt 112 Personen kontrolliert worden, teilt das Polizeipräsidium Aalen mit.

Bei den Kontrollen stellten die Beamten erfreulicherweise fest, dass das Mitführverbot eingehalten wurde, lediglich in einem Fall ist ein Messer gefunden und sichergestellt worden. Außerdem musste ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz zur Anzeige gebracht werden. Durch die sehr niedrige Anzahl an festgestellten Verstößen zieht das Polizeipräsidium ein positives Resümee.

Weitere Kontrollen angesagt

„Nichtsdestotrotz wird die Polizei die Einhaltung des Mitführverbots von Waffen und Messern im ÖPNV auch in Zukunft in die täglichen Kontrolltätigkeiten einbeziehen“, schreibt die Polizei in einer Pressemeldung abschließend.

Waffen- und Messerverbot

Waffen und Messer sind in städtischen Messerverbotszonen und in sämtlichen Bussen, Bahnen, S-Bahnen oder Regionalzügen sowie Fähren in Baden-Württemberg strikt verboten. Das Kabinett hatte Ende Juli eine entsprechende Verordnung beschlossen. Selbst stumpfe Buttermesser und Schweizer Taschenmesser sind seitdem tabu im Nahverkehr. Es gibt aber Ausnahmeregeln, etwa für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes oder Jäger.

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