
Fünf Schüsse in Crailsheim: „Das Handeln war durch Notwehr gerechtfertigt“
Am 2. Januar schoss ein Polizist in Crailsheim einem Mann, der ihn mit einem Messer angriff, in die Beine und in den Oberkörper. Jetzt ist der polizeiliche Schusswaffengebrauch rechtlich abgeschlossen.

Der Parkplatz beim Waldorfkindergarten in Crailsheim: Grüne Markierungen mit Kreidespray kennzeichnen den Tatort des polizeilichen Schusswaffengebrauchs.
Clara Heuermann