Fahren trotz Fahrverbot
: Ohne Führerschein zur Polizei – und mit Anzeige zurück

Eine 22-Jährige wollte ihren Führerschein abholen, den sie vier Wochen zuvor abgeben musste. Dabei hat sie etwas Entscheidendes übersehen.
Von
swp
Dinkelsbühl
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Führerschein in einem Geldbeutel: ARCHIV - Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden, darunter auch Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden - für die gilt allerdings: erst ab 2026 stufenweise.  (zu dpa: «Warum der 19. Januar für Autofahrer wichtig ist») Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Symbolbild: Nur wer einen Führerschein besitzt, darf mit dem Auto fahren.

Marijan Murat/dpa-tmn/dpa
  • Eine 22-Jährige fuhr trotz Fahrverbot zur Polizeistation Dinkelsbühl.
  • Sie wollte ihren Führerschein am letzten Verbots-Tag abholen.
  • Das Fahrverbot gilt bis 23:59 Uhr, sie beachtete dies nicht.
  • Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein wurde erstattet.
  • Merkblatt weist explizit auf das Ende des Tages hin.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Eine 22-jährige Frau, die vor vier Wochen aufgrund eines rechtskräftigen Fahrverbots ihren Führerschein abgegeben hatte, ist am Mittwoch mit ihrem eigenen Pkw zur Dienststelle der Polizei Dinkelsbühl gefahren, um ihren Führerschein abzuholen. Es war der letzte Tag ihres Fahrverbots.

Fahrverbot gilt den ganzen Tag

Dabei bedachte sie offenbar nicht, dass das Fahrverbot bis zum Feststellungstag, 23:59 Uhr, gültig ist. Das Merkblatt zur Sicherstellung im Rahmen eines Fahrverbotes weist ausdrücklich darauf hin, dass der Führerschein am letzten Tag des Fahrverbotes abgeholt werden kann, jedoch das Verbot bis zum Ende des Tages gilt, heißt es im Polizeibericht.

Gegen die Fahrerin wurde nun Anzeige erstattet wegen Fahrens ohne Führerschein.