Eklatante Mängel
: Polizei legt Schwertransport auf der A6 still

Bei dem Sattelzug, der von Frankreich nach Rumänien unterwegs war, stimmte gehörig was nicht – das fand die Verkehrspolizeiinspektion Ansbach am Mittwoch auf der A6 bei Aurach heraus.
Von
swp
Aurach
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Polizeikontrolle - Illustration: ARCHIV - 05.02.2025, Sachsen, Burgstein: Ein Polizist hält eine Polizeikelle für eine Kontrolle an der Autobahn 72. (zu dpa: «Zu wenig Pause: Lkw-Fahrer 55 Stunden lang unterwegs») Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei dem Sattelzug, den die Polizei auf der A6 kontrollierte, fehlte nicht nur die Ausnahmegenehmigung zum Transport.

Jan Woitas/dpa (Symbolfoto)
Bei einer Kontrolle eines Schwertransports auf der A6 stellte die Polizei fest, dass keine Genehmigung vorlag. Der Auflieger wies erhebliche Mängel auf, darunter Rost und Risse. Der Transport eines Maschinenteils von Frankreich nach Rumänien musste gestoppt werden. Die Firma muss das Teil umladen und erhält eine Sanktion wegen des fehlenden Genehmigungsnachweises.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei einer Kontrolle eines Schwertransports auf der A6 hat die Verkehrspolizeiinspektion Ansbach am Mittwoch gegen 11 Uhr bei Aurach festgestellt, dass keine Genehmigung vorlag. Zudem waren am Auflieger erhebliche Mängel zu erkennen, heißt es im Polizeibericht.

Der Sattelzug transportierte im gewerblichen Güterverkehr ein Maschinenteil einer Lüftungsanlage von Frankreich nach Rumänien. Mit einer Länge von 16,90 Meter, einer Breite von 3,10 Meter und einer Höhe von 4,34 Meter wäre aufgrund der Überbreite und Höhe eine Ausnahmegenehmigung zum Transport erforderlich gewesen.

Durchgerostet, gerissen und verformt

Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte die Polizei noch fest, dass der Hauptrahmen des Sattelaufliegers auf einer Länge von gut einem Meter durchgerostet, gerissen und verformt war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Sicherheitsleistung erhoben.

Aufgrund des beschädigten Aufliegers muss die Transportfirma das Maschinenteil umladen. Und wegen der fehlenden Genehmigung und dem daraus resultierenden Vermögensvorteils wird eine Gewinnabschöpfung gegen die Firma eingeleitet.