SWP+SWP+Crailsheim erhöht Vergnügungssteuer
: Ab Januar 2026 gelten höhere Abgaben auf Geldspielgeräte

Crailsheim erhöht die Vergnügungssteuer: Betreiber von Spielhallen und Gaststätten müssen künftig höhere Abgaben zahlen. Die Stadtverwaltung warnt vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Von
Christine Hofmann
Crailsheim
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Als ob der Einbruch in eine Fürstenwalder Bar nicht schon genug war. Ein Schaumteppich musste her. (Symbolfoto)

ARCHIV - 14.03.2015, Berlin: ILLUSTRATION - Ein junger Mann spielt am 11.03.2015 an einem Spielautomaten.  (zu dpa «Automatenverband kämpft gegen 500-Meter-Abstand zwischen Spielhallen» vom 12.11.2018) Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit

Symbolbild: Durch die Erhöhung der Vergnügungssteuersatzung kostet die Aufstellung eines Spielautomaten in einer Crailsheimer Gaststätte künftig mindestens 75 Euro. Bislang waren es 55 Euro. Für Geldspielgeräte in Spielhallen steigt der Betrag von 130 auf 150 Euro.

Britta Pedersen/dpa