
Amtsgericht Crailsheim: Urteil: Goldbetrüger muss hinter Gitter
Trotz einschlägiger Vorstrafen hat eine 59 Jahre alter Mann kriminelle Geschäfte mit Gold und Schmuck gemacht. Vom Amtsgericht bekam er deshalb keine Bewährungsstrafe mehr.

Krumme Touren mit Goldbarren: Einem Kunden lieferte ein 59 Jahre alter Mann statt 1000 nur 200 Gramm. ⇥
Archiv