Angriff in Crailsheim
: Mann attackiert Frauen, die wehren sich mit Tierabwehrspray

Am helllichten Sonntag (4. Januar) greift ein Mann zwei Frauen beim Lammgarten an. Sie verteidigen sich mit Tierabwehrspray. Der Angreifer flüchtet, die Polizei sucht Zeugen
Von
res
Crailsheim
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Nachbarn attackieren sich mit Hammer und Pfefferspray

Ein Mann hat zwei Frauen angegriffen.

Bernd Weißbrod/dpa
  • Mann greift am 4. Dezember in Crailsheim zwei Frauen an, diese wehren sich mit Tierabwehrspray.
  • Tatort: Verbindungsweg zwischen Wilhelmstraße und Hugo-Sachs-Straße im Bereich Lammgarten.
  • Die 26-Jährige wurde leicht verletzt, der Angreifer flüchtete vor dem Eintreffen der Polizei.
  • Polizei bittet Zeugen um Hinweise, Personalien des Täters sind bekannt.
  • Tierabwehrspray ist legal, Einsatz nur zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wie die Polizei mitteilt, sind am Sonntagnachmittag, gegen 14.45 Uhr, zwei Frauen im Alter von 26 und 24 Jahren auf einem Verbindungsweg zwischen der Wilhelmstraße und der Hugo-Sachs-Straße im Bereich des Lammgartens unterwegs gewesen. Dabei trafen sie auf einen 25-jährigen Mann. Dieser griff die Frauen unvermittelt an und zerrte an der 26-Jährigen, wobei deren Jacke beschädigt wurde.

Auseinandersetzung auf der Straße

Im Verlauf des Geschehens und um sich zu verteidigen, setzten sich die Frauen gegen den Mann zur Wehr und versprühten sogenanntes Tierabwehrspray. Bei dem Versuch zu flüchten, wurde die 26-Jährige von dem Mann geschlagen und dadurch leicht verletzt. Die Frauen verständigten die Polizei.

Vor dem Eintreffen der Beamten war der Mann allerdings bereits in unbekannte Richtung geflüchtet. Die Polizei bittet nun, etwaige Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, sich unter der Telefonnummer 07951/4800 zu melden. Die Personalien des Mannes sind bekannt.

Info Tierabwehrspray ist in der Regel Pfefferspray. Wenn dieser als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, unterliegt er nicht dem deutschen Waffengesetz, wodurch der Besitz und das Mitführen grundsätzlich erlaubt sind. Zur Tierabwehr ist der Einsatz von Pfefferspray nur zur Notwehr oder Nothilfe zulässig.