Alkoholverbot in Crailsheim: Konsum verboten, Besitz und Transport erlaubt

Auch der Crailsheimer Bahnhof ist seit dem 15. Oktober „alkoholfrei“.
Stegmayer- Deutsche Bahn verbietet Alkoholkonsum an allen Bahnhöfen – auch in Crailsheim.
- Verbot gilt seit dem 15. Oktober und dient einem besseren Sicherheitsgefühl für Reisende.
- Besitz, Transport und Kauf in Geschäften sind erlaubt, Gastronomie darf weiter ausschenken.
- DB-Sicherheit und Bundespolizei kontrollieren, bei Verstößen drohen Platzverweis und Hausverbot.
- Aushänge informieren vor Ort, lokale Hausordnungen werden mit Behörden angepasst.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Mittwochabend sind die Verbotshinweise am Crailsheimer Bahnhof aufgehängt worden. Das hat die DB-Servicemitarbeiterin Maja Konosic nach 18 Uhr selbst gemacht, kurz vor Feierabend. Denn seit gestern gilt ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen. Die Aushänge sind keine stabilen Verbotsschilder oder großen Plakate, sondern Informationsausdrucke, die in den Schaukästen innerhalb und außerhalb des Bahnhofs hängen.

Die Aushänge mit der Überschrift „Alkoholkonsumverbot“ sind in den Schau- bzw. Infokästen auf dem Bahngelände zu sehen.
Stegmayer„In den nächsten Tagen wird auch vermehrt darauf geachtet, dass kein Alkohol im Bahnhof oder auf den Bahnsteigen getrunken wird. Das machen dann DB-Sicherheitskräfte, die zu uns an den Bahnhof kommen. Wir haben hier kein eigenes, festes Sicherheitspersonal“, sagt sie. Das koordiniere dann das Bahnhofsmanagement Stuttgart und auch die Bundespolizei werde künftig ein wachsames Auge darauf haben, dass kein Alkohol getrunken wird, wo es nicht sein darf.
Für Jochen Müller aus Crailsheim, der sich am Mittwochnachmittag mit drei Bekannten am Crailsheimer Bahnhof trifft, ist das Alkoholverbot kein Problem. „Wir fahren mit dem Zug auf die Muswiese“, sagt er. „Ich denke, hier bei uns wird das ohne großes Aufhebens über die Bühne gehen. Wenn das Sicherheitsgefühl dadurch besser wird, ist es doch gut. Da sieht es in Großstädten sicher anders aus. Und wenn dann ein Fußballspiel ist und viele Fans mit der Bahn reisen, könnte es schon zu Problemen kommen.“

Nach dem Rauchverbot greift jetzt auch das Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen.
StegmayerVon der Neuerung ausgenommen bleibt die lokale Bahnhofsgastronomie. In Restaurants, Kneipen und Bars auf dem Bahnhofsgelände darf weiter Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden. Auch der Kauf von alkoholischen Getränken in Bahnhofsgeschäften sowie der reine Transport in verschlossenen Behältnissen oder im Reisegepäck ist weiter gestattet.
Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen
Um die Sicherheit für ihre Mitarbeitenden und Reisenden zu verbessern, verbietet die Deutsche Bahn (DB) das Trinken von Alkohol an all ihren Bahnhöfen. Die neue Regel gilt bundesweit und ist bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt worden.
Die DB führt das neue Verbot im Rahmen ihres Hausrechts ein. Dafür sind in den nächsten Wochen lokale Anpassungen von Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig.
Die Einhaltung des Alkoholkonsumverbots soll durch verstärkte Kontrollgänge der DB Sicherheit sowie in Kooperation mit der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen droht Personen zunächst ein Platzverweis. Wer sich der Anweisung wiederholt widersetzt, muss mit einem förmlichen Hausverbot rechnen.
