Abfallgebühren im Landkreis Hall
: Fast 7000 falsche Gebührenbescheide verschickt

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat bei der Überprüfung der Abfallgebühren festgestellt, dass das beauftragte Entsorgungsunternehmen die Leerungsdaten aus dem Jahr 2025 nicht vollständig übermittelt hat.
Von
Jens Sitarek
Landkreis Schwäbisch Hall
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Restmüll und Biomüll wird von der Bremer Müllabfuhr abgeholt. (Zu dpa Berichterstattung „Statistisches Bundesamt zu Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2021“) +++ dpa-Bildfunk +++

Die Höhe der Müllgebühr bemisst sich nach der Anzahl der Leerungen (Leerungsgebühr) und an der Anzahl der Personen, die an einer Immobilie gemeldet sind.

Sina Schuldt/dpa (Symbolbild)
  • Rund 6800 Abfallgebührenbescheide im Landkreis Schwäbisch Hall werden widerrufen.
  • Grund: Entsorger übermittelte Leerungsdaten aus 2025 nicht vollständig.
  • Bescheide informieren über Kosten 2025 und Vorauszahlung für 2026.
  • Gebühren richten sich nach Leerungen, Personen; Gewerbe nach Behältervolumen.
  • Rückfragen: 07 91 / 7 55 88 11, abfallwirtschaftsamt@lrasha.de; neues Bürgerportal online.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Im Rahmen der Überprüfung der Abfallgebühren wurde festgestellt, dass relevante Leerungsdaten aus dem Jahr 2025 seitens des beauftragten Entsorgungsunternehmens nicht vollständig übermittelt wurden“, teilte das Landratsamt Schwäbisch Hall in der vergangenen Woche mit. Wegen dieser fehlenden Datengrundlage müssen jetzt rund 6800 Gebührenbescheide widerrufen und neu erlassen werden, heißt es weiter. Das sind knapp zehn Prozent der Abfallgebührenbescheide, die das Amt für Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall seit 5. Februar an Hauseigentümer, Hausverwaltungen sowie Gewerbetreibende verschickt hat.

Mit den Abfallgebührenbescheiden werden die Bürgerinnen und Bürger über die Kosten für die Leerungen im vergangenen Jahr und über die Vorauszahlung für 2026 informiert. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der Leerungen (Leerungsgebühr) und an der Anzahl der Personen, die an einer Immobilie gemeldet sind. Auch Zweitwohnsitze sind gebührenpflichtig. Bei Gewerbekunden hingegen ist das Behältervolumen maßgebend.

„Erfahrungsgemäß zahlreiche Rückfragen“

Für Rückfragen steht die Gebührenstelle unter der Telefonnummer 07 91 / 7 55 88 11 oder per E-Mail zur Verfügung: abfallwirtschaftsamt@lrasha.de. Dabei kann es sein, dass man telefonisch nicht gleich durchkomme, teilte das Amt für Abfallwirtschaft bereits vor der Überprüfung mit. Denn nach dem Versand der Bescheide gebe es „erfahrungsgemäß zahlreiche Rückfragen aus der Bevölkerung“. Tipp vom Amt: „den ersten Ansturm für einen Anruf abwarten“ (Aber Achtung: Die Widerspruchsfrist liegt bei einem Monat).

Jetzt ist anzunehmen, dass der Ansturm wegen der falschen Bescheide eher zunimmt und auch die Rückfragen nicht weniger werden.

Neues Bürgerportal

Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, unter anderem ihre Abfallgebührenbescheide auf einem neuen kostenlosen Bürgerportal einzusehen. Das Portal ist unter www.lrasha.de/buergerportal abrufbar. Für die Registrierung müssen sowohl die Vertragskontonummer, die Kundennummer sowie die Bescheidnummer des letzten Gebührenbescheids einmalig eingegeben werden. Die Nutzung ist freiwillig.