Corona Schulen BW
: Maskenpflicht im Unterricht bei hoher Inzidenz: Diese Schüler sind betroffen

Baden-Württemberg verschärft die Corona-Maßnahmen. Ab einem Inzidenz-Wert von 35 soll im Schulunterricht Maskenpflicht gelten. Das ist jetzt der Fall. Wen es trifft, lest ihr hier.
Von
Sven Kaufmann mit epd
Stuttgart
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An den Schulen in baden-Württemberg soll bei hohen Fallzahlen im Unterricht eine Maskenpflicht kommen.

Hauke-Christian Dittrich, dpa

Das Kultusministerium in Stuttgart kündigt für Baden-Württemberg an, dass Schüler bei steigenden Corona-Infektionszahlen auch im Unterricht eine Maske tragen müssen.

Corona-Maskenpflicht im Unterricht: Das sind die Regeln

Die neue Regelung greift, wenn Bundesland-weit innerhalb einer Woche mindestens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner registriert wurden, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Donnerstag.

Betroffen von der Verschärfung dieser Maßnahme sind demnach Mädchen und Jungen ab Klasse 5.

Angesichts stark steigender Infektionszahlen in Baden-Württemberg wird die Maskenpflicht dort an weiterführenden Schulen ab kommender Woche auch auf den Unterricht ausgeweitet.

Bislang gilt die Maskenpflicht ab Klasse fünf und an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg lediglich auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten.

Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen die neue Corona-Regel

Wer das Tragen einer Maske verweigert, muss mit Sanktionen rechnen, heißt es in der Mitteilung weiter. Wenn Lehrer Mund und Nase nicht mit einer Maske bedecken, sei das eine Verletzung der Dienstpflicht, schreibt das Ministerium. Sie dürften dann nicht aufs Schulgelände und seien dem Regierungspräsidium zu melden. Schüler, die sich weigern, eine Maske zu tragen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Corona-Verordnung betrifft auch den Sportunterricht in Schulen

Außerschulische Veranstaltungen darf es beim Eintreten der Pandemiestufe 3 überhaupt nicht mehr auf dem Schulareal geben. Sportunterricht mit Körperkontakt ist dann ebenfalls verboten.

Steige der Inzidenzwert auf über 50, könnten noch weitergehende Regelungen getroffen werden, warnt das Ministerium.