Nach einem Streit zwischen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) und einem Studenten sieht Jurist Jürgen Fleckenstein das Stadtoberhaupt im Recht. „Ein Bürgermeister ist Leiter der Ortspolizeibehörde“, sagte der Professor für Kommunalrecht von der Hochschule Kehl der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.
Bei Verstößen gegen die Normen dürfe die Polizei die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Identität von Beteiligten festzustellen. „Aus meiner Sicht es auch möglich, dass Palmer dafür Lichtbilder macht“, sagte Fleckenstein. Ihn dafür wegen Nötigung zu belangen, halte er für extrem schwierig.
Der Ablauf der Geschehnisse war den Recherchen zufolge wie folgt: Der Student Arne Güttinger lief mit einer Freundin am späten Dienstagabend, gegen 22 Uhr, in der Innenstadt die Pfleghofstraße in Richtung Holzmarkt hoch, als ihnen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer begegnete, der auf dem Weg nach Hause war. Nach seiner Erinnerung sagte Güttinger daraufhin so etwas wie: „Ach nee, auch der noch.“ An den genauen Wortlaut kann sich der Student, der auf der Ostalb aufwuchs, nicht mehr erinnern, er habe sich aber allenfalls „niedrigschwellig negativ geäußert“, und zwar, wie er betont, nur gegenüber seiner Begleiterin, einer Psychologin.
Foto mit dem Handy
Der Oberbürgermeister sei zunächst weiter gegangen, habe sich dann aber umgedreht und „So geht’s nicht“ gerufen. Er habe den Studenten aufgefordert, „sich zu stellen“, was der ablehnte. „Ich hatte einen langen Tag an der Uni hinter mir und wollte nicht mit ihm diskutieren.“
Das habe Palmer nicht akzeptiert. „Er ist immer um uns rumgegangen und wollte diskutieren.“ Güttinger habe ganz ruhig versucht, dem Oberbürgermeister klarzumachen, dass er keine Lust auf eine Diskussion habe – ohne Erfolg. „Irgendwann habe ich dann sehr laut zu ihm gesagt: Lassen Sie uns in Ruhe, wir fühlen uns bedrängt.“ Das sei der Moment gewesen, wo Palmer seinen Dienstausweis zog und wegen nächtlicher Ruhestörung Güttingers Ausweis einforderte. Als Leiter der Ortspolizeibehörde dürfe er das, erklärte er. Als Güttinger und seine Freundin sich weigerten, zog Palmer das Handy und fotografierte die beiden, obwohl sie ihr Recht aufs eigene Bild reklamierten. Es kam dann zu einem lautstarken Streit, in dessen Verlauf Palmer dem Studenten und seiner Begleiterin den Weg versperrt und ihn bedrängt haben soll.
Zeuginnen bestätigen den Vorfall
Die Medizinstudentin Eva Danner geriet zufällig in diese Phase der Eskalation. „Ich kam von einer Theateraufführung, war am Oberbürgermeister vorbei gegangen und hörte plötzlich lautes Schreien.“ Sie ging zurück und sah Palmer bei den Studenten: „Der wurde immer lauter und aggressiver.“
Dies bestätigte auch eine weitere Zeugin, die Lehramtsstudentin Lynda Wolff, die ebenfalls an diesem Abend in der Pfleghofstraße unterwegs war. Sie fand Palmer „extrem befremdlich“. Wolff: „Der stand vollkommen neben sich.“ Die beiden Frauen, die sich aus der Theateraufführung vom Sehen her kannten, bemühten sich mit der Psychologin, den OB zu beruhigen. Ohne Erfolg. Palmer habe sie bis auf den Holzmarkt verfolgt. Irgendwann habe er dann aber doch aufgegeben, und die beiden Frauen seien mit dem Studenten und seiner Freundin in eine Kneipe gegangen. Später entstand der Entschluss, sich an die Öffentlichkeit zu wenden.
Palmer bestreitet die Auseinandersetzung nicht. Per E-Mail legt er seine Sicht dar. „In der Pfleghofstraße kamen mir ein junger Mann und eine junge Frau entgegen. Als sie mich erkannten, machte der Mann eine abfällige Bemerkung über mich. Ich blieb stehen und forderte ihn auf, mir zu sagen, was ihn störe. Daraufhin sagte er, ich solle abhauen, er kenne mich gar nicht. Ich erwiderte, so gehe das nicht, er solle mir jetzt erklären, was Sache ist. Dann schrie er laut, ich würde ihn stalken, wedelte wild mit den Armen und bedrohte mich. Zu einem Körperkontakt kam es nicht. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass ich als Leiter der Ortspolizeibehörde das Recht zu einer Personenkontrolle habe, um Verstöße gegen Ortsrecht zu ahnden, zeigte ihm meinen Dienstausweis und wies ihn darauf hin, dass seine laute Schreierei nach 22 Uhr einen Verstoß gegen Paragraph 2 der städtischen Polizeiverordnung darstelle. Darauf begann eine wilde Diskussion, in die sich hinzugekommene Personen einbrachten“, schreibt er. „Ich erklärte ihnen die Rechtslage, aber ohne Erfolg.“
Der Tübinger OB schildert den Vorfall auch auf seiner Facebook-Seite:
Palmer bestätigt das Foto. Er habe das gemacht, um ein Ordnungsgeld einzutreiben, das in diesem Fall bis zu 6000 Euro betragen könne. Politisch bewertet er den Vorfall wie folgt: „Die Akzeptanz gesetzlicher Normen ist leider rückläufig“, schreibt der OB. „Ich hielt es für erforderlich, dem jungen Mann deutlich zu machen, was zulässig ist und was nicht.“ Was die abfällige Bemerkung war, die ihn so erzürnte, darauf wollte sich Palmer nicht festlegen: „Es war im Vorbeigehen, und bevor ich mir den Vorwurf einhandle, ich leide an Paranoia, belasse ich es dabei, dass es abfällig war.“
Spott und Unglauben im Netz
Auf Twitter machten viele User, darunter auch prominente Köpfe, ihrem Unglauben und ihrer Empörung Luft:
Doch auch ein Pro-Palmer-Tweet ist zu finden:
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