Zahnärztliche Versorgung
: Es drohen auch im Kreis Praxisschließungen

Die BZ spricht mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg über den Landkreis Ludwigsburg und die Versorgung auf dem Land, Überalterung der Zahnärzte sowie eine mögliche Landarztquote für Zahnärzte.
Von
Heidi Vogelhuber
Ludwigsburg
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Die Zahnmedizin hat sich laut KZV in den letzten 30 Jahren von der Restauration hin zur Prävention entwickelt. Über 80 Prozent der Zwölfjährigen seien mittlerweile kariesfrei. Das jedoch kann nur so bleiben, wenn die Versorgung weiterhin gesichert ist.

dpa/Rolf Vennenbernd

Schon länger ist bekannt, dass es gerade in ländlichen Gegenden zu wenig Hausärzte und Hausärztinnen gibt. Nun wird in immer mehr Bundesländern klar, dass auch eine Unterversorgung im Bereich der zahnmedizinische Versorgung droht oder bereits herrscht. Beispielsweise in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg liegt, gemessen an den Auswertungen der Kassenzahnärtlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV), in keiner Region eine Unterversorgung vor. Die einzelnen Landkreise weichen jedoch teilweise stark voneinander ab. Das Schlusslicht bilden der Kreis Freudenstadt (64,2 Prozent) und der Enzkreis (68,6). Bedenkt man, dass viele Zahnärzte bereits älter sind, könnte es bei Renteneintritt zu einer Unterversorgung kommen. Von einer solchen ist jedoch erst ab einem Versorgungsgrad von unter 50 Prozent auszugehen, so die KZV. Die BZ hat bei der KZV nachgefragt, wie denn der Landkreis Ludwigsburg dasteht.

Versorgungsgrad im Kreis ist gut

Die gute Nachricht vorweg: Der Versorgungsgrad zahnärztlicher Behandlungen liegt im Kreis bei 96 Prozent, wie dem aktuellen Versorgungsbericht der KZV von 2023 zu entnehmen ist. 372 Zahnärzte und Zahnärztinnen (davon 37 Kieferorthopäden) arbeiten derzeit im Kreis, der 548 208 Einwohner hat. Dies entspricht einem Betreuungsverhältnis von circa 1474 Einwohnern, die auf einen Zahnarzt kommen. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg insgesamt sind es 1362.

Und doch sind die einzelnen Städte und Gemeinden unterschiedlich gut bestückt mit Zahnmedizinern. Während Ludwigsburg mit 105 Zahnärzten auftrumpft, sucht man in Freudental, Hessigheim, Oberriexingen und Walheim vergeblich nach einer Zahnarztpraxis. Bietigheim-Bissingen ist mit 37 Zahnärzten gut versorgt, Vaihingen mit 20 auch, ebenso Markgröningen, Freiberg und Marbach mit jeweils 13. Besigheim hat neun, Sachsenheim acht, Tamm fünf, Ingersheim und Kirchheim vier, Bönnigheim und Pleidelsheim drei, Löchgau zwei. Erligheim, Mundelsheim und Sersheim haben gerade einmal einen Zahnarzt im Ort. Schließt diese eine Praxis, ist nur noch bedingt eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet.

Aber was heißt eigentlich wohnortnah, welche Entfernung kann Patienten zugemutet werden? „Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dürfen Patientinnen und Patienten im Bereich allgemeiner ärztlicher Leistungen nicht auf Versorgungsangebote verwiesen werden, die mehr als 25 Kilometer entfernt sind“, teilt Dr. Holger Simon-Denoix, Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Politik bei der KZV Baden-Württemberg, mit und verweist auf ein Urteil vom 23. Juni 2010. Im Regelfall seien die Entfernungen aber deutlich kürzer.

Rahmenbedingungen ungünstig

Auch wenn die aktuellen Zahlen gut aussehen, „ist die zahnärztliche Versorgung schweren Belastungen ausgesetzt, die in den nächsten Jahren zu vermehrten Praxisschließungen führen können und Neugründungen beziehungsweise Übernahmen verhindern“, sagt der KZV-Sprecher. Die derzeitigen von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen seien ein „Frontalangriff auf die Niederlassungsbereitschaft.“ Und weiter: „Es ist von größter Bedeutung, dass die Niederlassung in der eigenen Praxis für künftige Generationen von Zahnärztinnen und Zahnärzten wieder attraktiv gemacht wird, um die Versorgung dauerhaft zu sichern“, sagt Simon-Denoix.

Problematisch sei besonders die 2022 beschlossene strikte Budgetierung vertragszahnärztlicher Leistungen, auch vor dem Hintergrund steigender Personal-, Energie- und Materialkosten. Das stelle ein enorm gestiegenes wirtschaftliches Risiko dar. Das schrecke gerade jüngere Zahnärzte davon ab, eine eigene Praxis zu eröffnen, wodurch wiederum eine Überalterung der Branche drohe. Ebenso sei die Bürokratielast ein zentrales Niederlassungshemmnis, so der KZV-Sprecher, sowie die unausgereifte Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Zwangsweise eingeführte und nicht ausreichend getestete digitale Anwendungen kosten viel Zeit, die letztendlich für die Patientenbehandlung fehlt.“ Nicht zu vergessen der sich verschärfende Personalmangel, insbesondere bei Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) – laut Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.

Die viel diskutierte Landarztquote (auch für Zahnärzte) sieht die KZV bestenfalls als zusätzlichen Baustein. „Die bestehenden Probleme müssen gelöst werden, sonst wird auch ein Instrument wie die Landzahnarztquote wirkungslos bleiben“, so Simon-Denoix.