WG Stromberg-Zabergäu: Weingärtner-Vorstand will mehr Freiheit von der WZG

Die Weingärtner Stromberg-Zabergäu mit Sitz in Brackenheim und Produktion in Bönnigheim (Foto) wollen die Möglichkeit, sich mehr um den Weinvertrieb im Lebensmittelhandel zu kümmern. Bisher ist dies das Hoheitsgebiet der WZG.
/Oliver BürkleVorstandsvorsitzender Jürgen Conz, dessen Stellvertreter Frank Braun und Geschäftsführender Vorstand Dr. Bern Kost haben die Mitglieder der WG Stromberg-Zabergäu zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 7. November eingeladen. Einziges Thema: Die Kündigung der Mitgliedschaft der genossenschaftlichen Keller in der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft in Möglingen (WZG) und Kündigung des abgeschlossenes Liefervertrags zum 31. Dezember dieses Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember 2024.
Die drei Verantwortlichen der WG betonen in ihrem aktuellen Rundschreiben an die Mitglieder „unsere immer größer werdende Unzufriedenheit in der Zusammenarbeit mit der WZG Möglingen.“ Nach Einschätzung von Conz, Braun und Kost sind in der WZG-Satzung und im -Liefervertrag viele Bestimmung mit den wichtigen Märkten Lebensmittelhandel, Drittvermarkter und „neuen Themenfeldern“ festgeschrieben, die nicht mehr den heutigen Markgegebenheit entsprächen und die die WG Stromberg-Zabergäu in ihrer geplanten betrieblichen Ausrichtung behindern.
„Mit den Umsatzzahlen in dem Segment des Lebensmittelhandel, das die WZG betreut, sind wir seit langem nicht glücklich“, erklärt WG-Vorstandsvorsitzender Jürgen Conz im Gespräch mit der BZ. Bis auf die Genossenschaften Lauffen und die Felsengartenkellerei sind alle anderen in Württemberg in dem Vertriebsverbund der WZG angeschlossen. Die Paragrafen 12 b und 12 f der WZG-Satzung regeln dabei die Zusammenarbeit der Ortsgenossenschaften mit dem Lebensmittelhandel beziehungsweise mit der WZG, und genau diese Regelungen sind für die WG Stromberg-Zabergäu nicht mehr zeitgemäß. „Vor rund 25 Jahren ist festgeschrieben worden, dass die Ortsgenossenschaften die Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandel einstellen, und dass die WZG die Verhandlungen und Kontakte pflegt“, so Conz. Das soll sich nach der Vorstellung von Conz und seinen Vorstandskollegen ändern.
Spielraum für Verhandlungen
Deshalb sollen die WG-Mitglieder in der außerordentlichen Generalversammlung den Vorstand beauftragen die Mitgliedschaft in der WZG und den damit zusammenhängende Liefervertrag zu kündigen. Allerdings soll der Vorstand auch dazu bevollmächtigt werden, diese Kündigung zurückzunehmen, wenn es entsprechende Änderungen in der WZG-Satzung und im Liefervertrag gibt, die gewährleisten, dass „die WG Stromberg-Zabergäu ihren Mitgliedern ein marktgerechtes Angebot sicherstellen kann“. Cost: „Wenn wir sehen, dass bei der WZG an Lösungen gearbeitet wird, die wir für unser Haus, in Summe für die württembergischen Weinbranche für gut heißen.“
Ziel des WG-Vorstandes ist, Spielräume in der Kundenbeziehung zum Lebensmittelhandel zu knüpfen. „Unser Geschäftsführender Vorstand Dr. Bernd Kost hat durch seine vorhergehende Tätigkeiten, etwa beim Deutschen Weintor, noch viele Kontakte zu Einkäufern und die wollen wir nutzen“, erläutert Conz. Grundsätzlich habe das System der WZG ihre Vorteile, aber es muss möglich sein, das die WG Beziehungspflege und Entwicklungen zum Lebensmittelhandel übernehmen darf. Cost: „Das ist bisher nicht erlaubt.“ „Wir müssen mit dem größten Weinmarkt in Deutschland, dem Lebensmittelmarkt, sprechen dürfen, um zukunftsfähige Lösungen für unsere Mitglieder und unseren Betrieb zu entwickeln“, merkt der Vorstandsvorsitzende an.
Lieferquote nicht erfüllbar
Conz: „Wir sind beispielsweise aktuell in Württemberg der größte genossenschaftliche Bioweinerzeuger, und werden dort weiter wachsen.“ Unternehmensziel sei es bis in fünf Jahren 100 Hektar (aktuell 50 Hektar) für Biowein zu bewirtschaften, dann könne man die WZG-Lieferquote über alle Sorten nicht mehr in dem Maße wie gefordert erfüllen. „Auch hier muss es Änderungen in der Satzung geben“, sagt der Vorstandsvorsitzende und nennt als einen weiteren Ansatz, dass beispielsweise „Bio“ herausgerechnet werden müsse.
„Vor 25 Jahren waren die Regelungen sicherlich in Ordnung, aber der Markt hat sich in den letzten Jahren so rasant verändert“, resümiert Conz, deshalb müsse sich das Gebilde WZG verändern und hätte dann auch „sehr, sehr gute Möglichkeiten“.
Auf Nachfrage bei der WZG in Möglingen über die Regelungen im Paragraf 12 der WZG-Satzung, war Vorstandssprecher Uwe Kämpfer zu keiner Auskunft bereit: „Ich möchte keine Stellungnahme dazu abgeben.“