Walheim: Welche Folgen hat die Wasserentnahme?

Die Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim.
/Martin KalbDer Bau der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Walheim schreitet weiter voran. Doch für die Inbetriebnahme fehlt der EnBW noch die ein oder andere Genehmigung. Am Dienstag fand in der Gemeindehalle nun ein Erörterungstermin für einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser statt. Wie berichtet beantragt die EnBW statt der bisher genehmigten 549.000 Kubikmeter Wasser eine maximale Entnahmemenge von jährlich 252.100 Kubikmetern.
Die bestehende Erlaubnis sei zwar noch bis 2032 gültig gewesen, aber zweckgebunden und daher nicht für die KVA anwendbar, erklärte Stefanie Reinicke vom Genehmigungsmanagement der EnBW. Der Antrag beziehe sich nun auf das komplette Grundstück, der Wasserverbrauch verschiedener Anlagen werde auf diese Weise gebündelt. Eine Nutzung des Neckarwassers habe man geprüft, jedoch reiche die Wasserqualität nicht aus und eine Aufbereitung erfordere Anlagen, die vor Ort nicht verfügbar seien.
Entnahme nicht problematisch
In der Praxis, so erklärte Daniel Weinbrenner vom Referat Grundwasserschutz des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS), entstehe durch die Entnahme des Grundwassers ein sogenannter Absenktrichter, der in einem bestimmten Radius um den Brunnen den Grundwasserspiegel beeinflusse. In Zeiten, in denen kein Wasser aus der Tiefe gepumpt wird, fülle sich diese Lücke aus dem vor allem west- bis südwestlichen Grundwasserzustrom aus Richtung Erligheim wieder auf, wie Pumpversuche gezeigt hätten.
Grundsätzlich gelte eine Wasserentnahme unter zehn Prozent der Grundwasserneubildung als unproblematisch, das sei in diesem Fall gegeben, so Weinbrenner, der auf Daten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für den 180 Quadratkilometer großen Grundwasserkörper verwies. Da die Grundwasserneubildung angesichts des Klimawandels und abnehmender Niederschläge rückläufig sei, habe man auch eine Prognose bis zum Jahr 2050 erstellt. Erst dann würde man an den zehn Prozent kratzen. In Ausnahmesituationen habe man darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzliche Auflagen zu verhängen. Die Frage, ob die Wasserentnahme durch eine Absenkung des Grundwasserspiegels zu Pflanzschäden, allen voran an den Weinreben, führen könnte, wurde ausführlich diskutiert. Vonseiten des RPS wurden mögliche Auswirkungen aber für unwahrscheinlich erachtet.
Befristung noch ungeklärt
Noch ungeklärt sei die Frage der Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis, sagte Indra Blanke vom RPS. Üblich sei bei Kraftwerken eine Befristung auf 15 Jahre, ob das auch in diesem Fall sinnvoll sei, gelte es aber noch zu erörtern. Die BI jedenfalls hatte dazu eine klare Meinung. Nach Ansicht von Matthias Appelt hätte die EnBW zunächst eine zweite Genehmigung bis 2032 beantragen sollen und dann nach Auslaufen der bisherigen Erlaubnis beide zusammenführen können. Dann hätte man eine Entscheidung auf Basis der dann aktualisierten Datengrundlage treffen können, so die Argumentation. Heiner Pfrommer vom RPS merkte an, dass dies der EnBW zunächst eine deutlich größere Wasserentnahme ermöglichen würde. Der bestehende Antrag sei die sachgerechtere Lösung.
Bürgermeister Christoph Herre forderte eine niedrigschwellige Lösung für die Gemeinde und ihre Bürger, an die Daten des tatsächlichen Wasserverbrauchs zu kommen. Auch sein Amtskollege aus Kirchheim, Uwe Seibold, sagte es wäre ein Entgegenkommen seitens der EnBW, diese Zahlen regelmäßig zu veröffentlichen. Stefanie Reinicke vermied eine Zusage, man werde den Vorschlag aber mitnehmen. Bei Bürgermeister Herre sorgte dies für Unverständnis. Schließlich habe man dieses Anliegen bereits im August vorgebracht und dieselbe Antwort erhalten. Seibold hingegen kritisierte das seine Gemeinde erst verspätet in das Verfahren einbezogen wurde und dass mögliche Auswirkungen auf die Brunnen in Kirchheim im Gutachten des RPS keine Beachtung fänden. Daniel Weinbrenner argumentierte jedoch, dass die Wasserentnahme der EnBW keine Auswirkungen auf besagte Brunnen haben dürfte.
Wann das RPS eine Entscheidung über den Antrag der EnBW fällen wird, steht nach Aussage von Heiner Pfrommer noch nicht fest. Yannik Schuster
