Tamm: Grundschule: Von Schulversuch zu Rechtsanspruch

Mit dem Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung bei Grundschülern, hat die Stadt Tamm zusammen mit den Schulleitungen ein neues Wahlmodell für die Betreuung entwickelt.
dpa/Julian StratenschulteEine ergänzende kommunale Grundschülerbetreuung (ekB) gibt es in Tamm seit 2013. Die Stadt hat damit bereits früh einen Schulversuch gestartet, um sich auf die Ganztagesbetreuung vorzubereiten. Nun hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen gesprochen und darüber abgestimmt. Dabei ging es unter anderem um die Wahlmöglichkeiten für die Betreuungszeiten, die Kostenbeteiligung und auch die Ferienbetreuung.
Mit 1,6 Millionen Euro allein für Personalkosten im vergangenen Jahr (inklusive Reinigungspersonal, Hausmeister und Ferienbetreuung) hat sich die Stadt die ekB als freiwillige Leistung einiges kosten lassen. Da nun der Rechtsanspruch ab Schuljahr 2027/28 geltend wird, musste das Betreuungskonzept angepasst werden. Gemeinsam mit den Schulleitungen sowie mit den Elternvertretern hat die Verwaltung ein Konzept für die Betreuung aufgesetzt.
Wahlmöglichkeit für Eltern
Die Eltern können wählen, ob sie ihr Kind zur Ganz- oder zur Halbtagsbetreuung anmelden. In der Grundschule Hohenstange nutzten laut Vorlage im Juli 2024 44 Prozent der Schüler der Grundschule Hohenstange das Ganztagesangebot. In der Gustav-Sieber-Grundschule waren 36 Prozent der Schüler zur ekB angemeldet. „Wir begrüßen die Entscheidung zum Wahlmodell“, sagte Michael Veyhl (CDU).
Für die bisherige ekB fallen bereits Gebühren an. Bei einer Betreuung von 7 bis 15 Uhr sind es derzeit 114 Euro pro Monat, die sich bei einer Buchung der Früh- und Mittagsbetreuung nun auf 120 Euro erhöhen wird. Bei der bisherigen Betreuung von 7 bis 17 Uhr, die derzeit bei 160 Euro pro Monat liegt, erhöht sich der Betrag auf 180 Euro. Die Sozialstaffelung orientiert sich in Zukunft an der Anzahl der Grundschulkinder pro Haushalt. Daher verringere sich der Anspruchskreis. Bei zwei Grundschulkindern verringert sich der Betrag um 25 Prozent, bei drei Grundschulkindern um 50 Prozent.
„Es gibt dann einen dreitägigen Ganztagsschulbetrieb, der Mittwoch und der Freitag sind getrennt voneinander buchbar“, erläuterte Haupt- und Personalamtsleiter Frank Burghardt. Es ginge nun auch darum das Betreuungsangebot zu „entschlacken“ und so die anfallenden Kosten zu senken.
So soll nun auch der Personaleinsatz halbiert werden: von bisher einem Äquivalent von 10,6 Vollzeitstellen (ZVÄ), hin zu 6,2 ZVÄ. Aktuell gibt es an der Grundschule Hohenstange 8,6 ZVÄ und an der Gustav-Sieber-Grundschule 9,15 ZVÄ, die nun bis 2027/28 reduziert werden sollen: Über das auslaufen befristeter Stellen, dem nicht Nachbesetzen von frei werdenden Stellen und Anreize für Fachkräfte zu schaffen, die einen Wechsel in die Kita erwägen. Das kommende Schuljahr 2026/27 ist nun eine Übergangszeit, in der sich die ekB schrittweise zurückzieht, gerade am Vormittag. „Die Schulen können dies nahezu ohne Qualitätsverlust umsetzen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Bürgermeister Martin Bernhard betonte, dass es eine „herausragende Leistung der Schulleitung“ gewesen sei, dieses Konzept mit allen Beteiligten zu entwickeln und „selbstverständlich“ werde man als Stadt sich darum kümmern den Kindern die „bestmögliche Erziehung angedeihen zu lassen“, auch wenn bis 2033 die Schule noch nicht ganz ohne städtisches Personal auskommen könne.
Entlastung für Frauen in Teilzeit
Karin Vogt (Grüne) merkte an, dass die Änderung der Sozialstaffelung „wieder einmal finanziell schwache Familien“ treffe und verwies nochmals darauf, dass „einkommensabhängige Gebühren und die Überarbeitung der Tamm-Card in diesem Gremium nicht mehrheitsfähig sind“. Zudem bat sie die Verwaltung nochmals über eine Betreuung bis 13.30 Uhr als Angebot nachzudenken. „Würde es doch vor allem Frauen in Teilzeit deutliche Entlastung bringen und auch die Buchung eines Ganztagesplatzes für ein Kind entzerren“, so Vogt.
Dr. Simone Schievink (AWV) nannte das neue Konzept einen „tragfähigen und ausgewogenen Kompromiss“, denn so entstünden für die Familien Mehrkosten lediglich in Höhe von zehn bis 20 Euro pro Monat. Doch die Forderung an das Land sei klar: „Wer Standards setzt muss diese auch finanziell absichern. Die Verantwortung dafür liegt beim Land“, betonte Schievink und verwies auf die freiwilligen Leistungen, die Tamm bereits getätigt habe.
So stimmte das Gremium der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2027/28 einstimmig zu und etablierte damit das neue Wahlmodel, ebenso wie die Veränderung bei der Ferienbetreuung.
Änderungen bei der Ferienbetreuung in Tamm
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhöht sich auch der Anspruch auf die Betreuungstage in der Ferienzeit pro Schuljahr von 35 auf 45 betreute Ferientage pro Schuljahr.
Die Betreuung kann von den Eltern individuell für die jeweiligen Ferienwochen gebucht werden. Auch bei Ferienbetreuung werden sich die Kosten erhöhen, von aktuell 137 Euro für neun Wochen Ferienbetreuung (40 Stunden pro Woche) auf 270 Euro für eine Betreuung von 7.30 bis 15 Uhr. Damit subventioniert die Stadt die Ferienbetreuung je Platz mit mehr als 1.000 Euro.
Wer eine zusätzlich Betreuung von 15 bis 17 Uhr bucht, muss 15 Euro pro gebuchter Ferienwoche zusätzlich bezahlen.
Auch bei der Ferienbetreuung soll durch die Reduzierung der Vor- und Nachbereitungs- sowie der Dokumentationszeit auf zehn Prozent die Personalkosten gesenkt und die finanzielle Belastung reduziert werden.