Sachsenheim
: Zensus: Stadt will jetzt klagen

Falsche Erhebungen beim Zensus bringen der Stadt finanzielle Nachteile. Nun strebt der Gemeinderat eine Klage an, um weiteren Schaden abzuwenden.
Von
Markus Wirth
Sachsenheim
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Niedrigere Zahlungen aus dem Finanzausgleich wegen fehlerhafter Orientierungswerte belasten die Stadt.

Markus Wirth

Gerade in Zeiten knapper kommunaler Kassen sind die Städte und Gemeinden – auch und mehr denn je – auf Zahlungen aus dem Finanzausgleich angewiesen. Ein für die jeweilige Bemessungsgrundlage relevanter Parameter ist hierbei die Einwohnerzahl. Im jüngsten Zensus von 2022 betrug diese für Sachsenheim und die fünf Teilorte 18.310 Personen, was wiederum den Schluss nahelegen würde, dass die Stadt seit der letzten Erhebung im Jahr 2011 rund 1100 Einwohner verloren hätte – tatsächlich aber ist das Gegenteil der Fall. Das Thema war auch Gegenstand der jüngsten Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend.

Fehlerhafte Zählung eingeräumt

Die fehlerhafte Zählung, dies wurde auch von der Aufsichtsbehörde des Landkreises, dem Statistischen Landesamt, eingeräumt und liegt dem Gemeinderatsgremium vor, sei auf Mängel im Erhebungsprozess sowie der Verarbeitung der Erhebungsdaten und darüber hinaus mangelhaft organisierte und durchgeführte Qualitätssicherungsmechanismen zurückzuführen gewesen.

Der Widerspruchsbescheid des Statistischen Landesamtes wird aller Voraussicht nach in Kürze erwartet. Jedoch sei – nach dessen bisherigen Äußerungen – davon auszugehen, dass es nur bei einzelnen Städten und Gemeinden eine Teilabhilfe geben werde, heißt es in der Sitzungsvorlage. Bei den überwiegenden Kommunen werde das Statistische Landesamt daher gar nicht abhelfen. So stünde für die Stadt nur noch der Klageweg offen.

Cordula Allgaier-Burghardt vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung ging in der Ratssitzung auf das bisherige Prozedere ein und betonte, dass man bereits 2024 Akteneinsicht gefordert habe, dieser sei zumindest zum Teil stattgegeben worden, aber: „In weiten Teilen wurde uns die Akteneinsicht unter anderem mit Hinweis auf das Rückspielverbot jedoch verweigert. Das Statistische Bundesamt hat die Einsichtnahme vollständig abgelehnt“, so Allgaier-Burghardt.

Dass die erhobenen Zahlen nicht stimmen können, bewies auch die Tatsache, dass man an rund 900 – anscheinend nicht existierende – Wahlberechtigte die Unterlagen zur Landtagswahl verschickt habe, jedoch nur 16 unzustellbare Rückläufer erhalten habe. Insgesamt nannte Bürgermeister Holger Albrich das Ganze „eine sehr langwierige und schwierige Angelegenheit“, der ohne juristischen Beistand nicht beizukommen sei. Es gehe ja nicht nur um die nicht vorhandene Rechtmäßigkeit der Zahlenerhebung, sondern auch und vor allem um die Tatsache, dass der Stadt auf Grund der niedriger angesetzten Einwohnerzahl auch Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich von gut zwei Millionen Euro pro Jahr entgingen. Geld, welches man gerade in den kommenden Jahren gut werde gebrauchen können. Der Rathauschef hob hervor, der Fehler liege nun einmal vor, auch die Kausalität zwischen Fehler und Schaden sei zweifelsfrei gegeben, und so „haben wir uns im Kollegenkreis auf eine härtere Gangart gegenüber dem Landratsamt verständigt.“

„Armselige Begründung“

Eine Äußerung wie „die ganze Sache ist dumm gelaufen, man kann aber nichts mehr machen“, kritisierte Albrich, sei eine armselige Begründung seitens des Statistischen Landesamts. „Die Bürger, die bei uns fehlen, werden an anderer Stelle auftauchen, ohne dass man etwas nachverfolgen kann.“ Um in dieser Angelegenheit weiterzukommen, betraue man, das Einverständnis der Ratsgremiums vorausgesetzt, den als in diesem Bereich ausgewiesenen Fachmann Rechtsanwalt Dr. Stephan Spilok von der Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke RAe als Vertreter im angestrebten Widerspruchsverfahren.

Sammelklage angestrebt

Jutta Glöckle von der SPD wollte wissen, ob man diesbezüglich als Gemeinderat nun künftig ganz außen vor sei und nicht mehr über die weitere Entwicklung und den Sachstand informiert werde. Cordula Allgaier-Burghardt antwortete, dass dies nicht der Fall sein werde, man wolle nur die Erlaubnis erhalten, „unseren Rechtsanwalt zu beauftragen, den Klageweg zu gehen. Sie werden nach wie vor umfassend informiert werden.“ Auch Bürgermeister Albrich bestätigte dies.

Oliver Häcker von der FDP befürchtete, dass in diesem Fall „natürlich wieder mal keine Rechtsschutzversicherung für den Klageweg greift“, was Allgaier-Burghardt jedoch verneinte, diese juristische Dienstleistung sei bei der Versicherung inkludiert.

Lothar Makkens von den Freien Wählern meinte sich zu erinnern, „dass man Müllgebühren von 900 Bürgerinnen und Bürger erhalten habe, obwohl es sie nicht gibt“. Und Melanie Füllborn von der CDU fragte an, ob Rechtsanwalt Spilok nur für Sachsenheim tätig werde oder der Widerspruch mittels einer Sammelklage mit anderen, ebenfalls von den fehlerhaften Erhebungen betroffenen Gemeinden, vonstatten gehe. Allgaier-Burghardt teilte mit, es laufe auf eine Sammelklage hinaus, „es wird eine Musterklage mit einer Gemeinde geben, und wir anderen hängen uns dran.“

Das Ratsgremium erteilte der Verwaltung einhellig den Auftrag, den Klageweg zu beschreiten, um weitere Nachteile für die Stadt Sachsenheim – auch finanzieller Natur – aus dem Zensus zu vermeiden.