Neckarwestheim: EnBW treibt Planungen für Rechenzentrum voran

Auf dem Foto dargestellt ist ein exemplarisches Rechenzentrum in der Nähe des Kernkraftwerks Neckarwestheim mit den nach Bebauungsplan zulässigen maximalen Gebäudeausprägungen etwa fünf Jahre nach Inbetriebnahme.
EnBW- EnBW plant ein Rechenzentrum nahe dem ehemaligen AKW Neckarwestheim – Bebauungsplan läuft.
- Standortvorteile sind Strominfrastruktur und redundante Glasfaser, ergänzt um Batterie und PV-Park.
- Inbetriebnahme ist bei planmäßigem Verlauf Ende 2030 vorgesehen.
- EnBW korrigiert Erwartung zu Konzessionsabgaben: Großverbraucher könnten befreit sein.
- Nächster Schritt: Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Offenlage mit öffentlicher Beteiligung.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Der Standort Neckarwestheim bringt aus Sicht der EnBW die entscheidenden Voraussetzungen für ein Rechenzentrum mit: leistungsfähige elektrische Infrastruktur und redundante Glasfaseranbindungen. Die EnBW will diese Standortvorteile laut einer Mitteilung nutzen und das Areal rund um das ehemalige Kernkraftwerk zu einem Standort für digitale und energetische Zukunftsinfrastruktur weiterentwickeln (die BZ berichtete). „Neckarwestheim verfügt über Infrastruktur, die an vielen anderen Standorten erst geschaffen werden muss. Genau darin liegt die große Chance: Wir können vorhandene Stärken nutzen und dem Standort eine neue langfristige Perspektive geben“, sagt Christian Bolz, Geschäftsführer der EnBW Infrastruktur Service GmbH.
Die EnBW befinde sich deshalb bereits im Bebauungsplanverfahren für ein Rechenzentrum auf unternehmenseigenen Flächen in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kernkraftwerks. Bei einem planmäßigen Verlauf sei eine Inbetriebnahme Ende 2030 vorgesehen. Für Neckarwestheim sei dies, so Bolz, eine Chance. Neben dem Rechenzentrum plant die EnBW am Standort einen Batteriespeicher und einen Photovoltaik-Park. Die Projekte seien wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich eigenständig. Zusammen zeigten sie jedoch das Potenzial des Standorts für eine neue Nutzung nach der Kernenergie. „Digitale Infrastruktur braucht Energieinfrastruktur. Neckarwestheim verbindet beides. Das macht den Standort attraktiv für ein Rechenzentrum und perspektivisch auch für weitere Investitionen“, sagt Fabian Wiesner, Projektleiter für das Bebauungsplanverfahren.
Ein Rechenzentrum als Impuls für weitere Investitionen
Ein Rechenzentrum allein schaffe aber im laufenden Betrieb nur eine begrenzte Zahl direkter Arbeitsplätze. Seine wirtschaftliche Bedeutung reiche, so Wiesner, jedoch darüber hinaus: Bau und Betrieb sorgten für regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig könne eine leistungsfähige digitale Infrastruktur die Ansiedlung weiterer Unternehmen unterstützen. Auch für die kommunalen Einnahmen eröffne das Projekt Perspektiven. Die konkrete Höhe möglicher Gewerbesteuereinnahmen hänge von der späteren Betreiber-Unternehmensstruktur sowie der wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Bei der Konzessionsabgabe korrigierte die EnBW aber in einem Pressegespräch zugleich eine Aussage aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Neckarwestheim vom 23. September. Dort hatten EnBW-Vertreter die Pläne für den neuen Energiepark vorgestellt. Sie hatten der Gemeinde Konzessionsabgaben in Aussicht gestellt. Aber: Großverbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen von der Konzessionsabgabe befreit werden beziehungsweise diese zurückfordern. Deshalb lasse sich heute nicht verbindlich zusagen, dass diese Einnahmen der Gemeinde in jedem Fall zufließen. Die EnBW werde, so hieß es, diesen Punkt aber weiter im Blick behalten und bewerten. „Unsere damalige Aussage war zu eindeutig. Das wollen wir transparent korrigieren“, sagt Wiesner.
Nächster Schritt: Beteiligung der Öffentlichkeit
„Entscheidend für die Gemeinde ist aber die langfristige Perspektive des Standorts: Mit einem Rechenzentrum kann Neckarwestheim zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten anziehen und neue Einnahmequellen erschließen.“ Damit das Projekt weiter konkretisiert werden kann, sind im nächsten Schritt die Billigung des Bebauungsplanentwurfs und der Beschluss zur Offenlage erforderlich. Damit fällt noch keine endgültige Entscheidung über das Rechenzentrum. Die Offenlage schafft vielmehr die Grundlage dafür, die Planung gemeinsam mit Behörden, Gemeinde und Öffentlichkeit weiterzuentwickeln.
