Macht Corona dem Böllern den Garaus?: Feuerwerk: Im Kreis noch keine Sonderregelungen festgelegt

Ob das Zünden von Silvester-Feuerwerk im Corona-Jahr verboten wird, steht noch nicht fest. Noch haben die Kommunen im Landkreis geplant, den Jahreswechsel wie bislang zu beschreiten, natürlich unter Einhaltung der Corona-Verordnung. ⇥
Martin KalbBöse Geister wollte man vertreiben. Daher wurde beim Übergang vom „Altjahr“ ins „Neujahr“ Krach und Getose verursacht. Dafür nutze man das Läuten von Kirchenglocken und veranstaltete Feuerfeste, die auf die Germanen zurückgehen. Später kam auch Feuerwerk hinzu.
An Silvester gibt es viele Traditionen von Zinn- oder Wachsgießen über Raclette bis hin zur Teilnahme am Silvesterlauf (siehe Infobox). Für viele ist auch Feuerwerk ein fester Bestandteil der Neujahrstradition. Letzteres geriet immer wieder in Verruf, nicht zuletzt wegen zu viel Krach, Feinstaub und Müll. Das Pandemie-Jahr jedoch könnte dem Zündeln zum Jahreswechsel nun vollends den Garaus machen. Es steht im Raum, Zünden, Kauf und Verkauf von Böllern und Raketen über den Jahreswechsel zu verbieten. Ob das Verbot kommt, ist noch offen, theoretisch beginnt der Feuerwerksverkauf am 29. Dezember und das Böllern ist am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt.
wartet die neue Landesverordnung ab und wird gemäß der Verordnung handeln, heißt es aus dem Rathaus. „Eine Sonderregelung der Stadt Ludwigsburg ist bis dato nicht geplant“, sagt Stadtsprecherin Meike Wätjen. Fest steht: „Es gab in den vergangenen Jahren kein öffentliches Feuerwerk in Ludwigsburg und ein solches war und ist auch für dieses Jahr nicht geplant“, so Wätjen weiter.
„Da sich bei Feuerwerk auf beliebten Plätzen schnell große Gruppen bilden, ist Silvesterfeuerwerk in bestimmten Bereichen nicht erlaubt. Wo genau diese Verbotszonen liegen, legen die Städte und Gemeinden fest“, heißt es in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes – dies ist bislang die einzige Ausführung zum Thema Silvester. In der Barockstadt habe es bislang keine Gebiete gegeben, in denen ein solches Verbot galt, so Wätjen. Im Gegensatz zu Bietigheim-Bissingen. Bereits 2009 wurde durch eine Verschärfung der Sprengstoffverordnung verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern abzubrennen, was letztendlich die komplette Altstadt zur feuerwerksfreien Zone erklärt. „Die Stadt überwacht die Einhaltung dieser Regeln durch Sicherheitsdienste, es werden besondere Streifen unterwegs sein“, erklärt Pressesprecherin Anette Hochmuth.
Auch in Bönnigheim und Besigheim sieht es ähnlich aus in unmittelbarer Nähe von etwa Reet- und Fachwerkhäusern. Verstoße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro geahndet.
Findet der Bietigheimer Silvesterlauf statt?
Nach 39 Jahren kann der Traditionslauf zum Jahreswechsel erstmals nicht stattfinden – zumindest nicht in gewohnter Manier. Im Corona-Jahr ist nicht an das Getummel der gut 4000 Teilnehmer zu denken. Der Bietigheimer Silvesterlauf ist einer der größten Deutschlands.
Gelaufen wird trotzdem. Zwischen dem 29. und 31. Dezember gibt es die Möglichkeit, an einem virtuellen Bietigheimer Silvesterlauf teilzunehmen unter dem Motto „Alle zusammen, jeder für sich“. Die Startgebühr kostet für die kompletten 11,1 Kilometer 6/7 Euro, für 4,8 Kilometer 5/6 und für 2 Kilometer 2/3 Euro.
Der Start ist nicht unter dem Viadukt, die Teilnehmer laufen einzeln oder in Kleingruppen an einem beliebigen Ort. Beim Blick auf die zugehörige App wird jedoch angezeigt, wo man sich beim Lauf in Bietigheim-Bissingen aktuell befinden würde. Die Strecke und die Zeit werden getrackt. Alle Teilnehmer erscheinen dann in einer Ergebnisliste, Urkunden werden online verteilt.
Wer kümmert sich um den Silvester-Müll?
Ludwigsburg: Um die Reinigung der Straßen kümmern sich die Technischen Dienste Ludwigsburg. Im Einsatz sind 20 Mitarbeiter mit zwei Lkws, vier großen Kehrmaschinen, fünf Gehwegkehrmaschinen und zwei Kleinfahrzeugen. Am 1. Januar wird ab 6 Uhr die Innenstadt gereinigt, es folgen die anderen Bezirke. 2019 gab Ludwigsburg dafür rund 7500 Euro aus.
Besigheim: „Die Stadtverwaltung ist an Silvester grundsätzlich der Meinung, dass derjenige, der feiert, auch seinen Müll am nächsten Morgen aufräumen kann“, teilt Sabine Keller vom Haupt- und Ordnungsamt mit. „Überstunden für die Stadtreinigung werden keine angeordnet“, so Keller.