Ludwigsburg
: „Stimme“ befahl illegale Bustour nach Buxtehude

Ein 22-Jähriger hat sich Zugang zu Bussen verschafft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliches Verhalten vor.
Von
Petra Häussermann
Ludwigsburg
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Am Landgericht in Stuttgart muss sich ein 22-Jähriger wegen einer illegalen Bustour verantworten.

Oliver Bürkle

Mit einem gestohlenen Omnibus wollte ein junger Ludwigsburger zu seiner TikTok-Freundin nach Buxtehude fahren. Neben dem Diebstahl muss er sich nun wegen zahlreicher weiterer Delikte vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Dort ist er kein Unbekannter.

Eine „Stimme“ hatte ihm im Juli 2025 befohlen, zum Betriebsgelände der Deutschen Bahn in Ludwigsburg zu gehen und mit einem Bus die Freundin zu besuchen, so beschrieb es der wortkarge 22-Jährige zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag. Einen Führerschein besitzt der gebürtige Ludwigsburger nicht – und so verlief in weiten Teilen auch seine Fahrt. Laut Anklage hing es nur vom Zufall ab, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer verletzt wurden.

Mitten in der Nacht hatte der Berufs- und arbeitslose Mann mit Hilfe der Notentriegelung einen 130 000 Euro teuren Bus geöffnet, ganz so, wie er es in einem Bussimulationsspiel gesehen hatte. Schnell entdecke er im Inneren des Fahrzeugs den Autoschlüssel und fuhr unbehelligt vom Hof. Rund 200 Kilometer entfernt stellte er das reichlich ramponierte Fahrzeug in Königsbach-Stein ab.

Wie im Simulatorspiel

In der darauffolgenden Nacht sicherte er sich auf die gleiche Weise erneut einen Bus und fuhr damit durch Hessen und Nordrhein-Westfalen in Richtung Niederlande. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dabei ein grob verkehrswidriges, rücksichtloses und gefährliches Verhalten vor, denn er touchierte Verkehrsschilder, streifte Leitplanken und Betonsockel, dabei war er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

An diese Details kann sich der junge Mann nicht mehr erinnern, aber „vom Bussimulator weiß ich, dass es bei schlechtem Fahren Punktabzug gibt“, lässt er seine Verteidigerin in einer Erklärung verlesen. Deshalb bemühte er sich um korrektes Fahren.

Als er jedoch am frühen Abend des nächsten Tages in Greven die Polizei hinter sich bemerkte, packte ihn der Erklärung zufolge die Angst. Um die Beamten zu stoppen, warf er einen Feuerlöscher und Glasflaschen aus dem fahrenden Bus, ignorierte rote Ampeln und drängte das Polizeiauto immer wieder ab.

Psychisch krank?

Vom Anruf bei der Polizei, dass ein stark beschädigter Omnibus durch eine Wohngegend fahre, bis zum Ende der Verfolgungsjagd vergingen eine Stunde und neun Minuten. Letztlich gelang es den Beamten drei Mal eine Art Nagelgurt auszuwerfen, bis der Angeklagte, nur noch auf den Felgen dahinrollend, mit dem Bus endlich zum Stehen kam.

Die Große Strafkammer will in sechs Verhandlungstagen klären, ob der bislang in einer Obdachlosenunterkunft in Möglingen wohnende junge Mann, schuldfähig ist und seine Strafe für den Diebstahl, das verkehrswidrige Verhalten, die Zerstörung von öffentlichen Gegenständen sowie Fahrerflucht in einem Gefängnis verbüßen muss, oder ob er aufgrund einer psychischen Krankheit in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden soll. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er in einem Gespräch berichtet, seit seinem sechsten Lebensjahr „eine befehlende Stimme zu hören“. Erzählt habe er davon bislang niemandem, weder anderen Ärzten noch seiner Mutter, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Petra Häussermann