Ludwigsburg
: Raser müssen sich für zweifachen Mord verantworten

 Weil zwei Brüder und ihr Cousin ein illegales Autorennen durch Ludwigsburg veranstalteten, starben zwei junge Frauen.
Von
Petra Häussermann
Ludwigsburg
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Bei dem Unfall auf der Schwieberdinger Straße starben zwei Frauen, 22 und 23 Jahre alt.

Andreas Rometsch/KS-Images.de

Zwei Brüder und ihr Cousin müssen sich seit Freitag vor dem Landgericht Stuttgart wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten, weil sie bei einem illegalen Autorennen durch Ludwigsburgs Innenstadt im Frühjahr zwei junge Frauen getötet haben.

Aufheulende Motoren, quietschende Reifen und jede rote Ampel eine willkommene Gelegenheit, erneut das Gaspedal bis zum Anschlag durchzudrücken: drei Männer aus Ludwigsburg suchten im Rausch der Geschwindigkeit den Nervenkitzel – und löschten brutal das Leben zweier junger Frauen aus.

Die Staatsanwaltschaft wertet den Tod der 22 und 23 Jahre alten Frauen, für die jede Hilfe zu spät kam, nicht als Unfall, sondern als vorsätzlich herbeigeführte Tat und klagt darum wegen Mordes und versuchten Mordes an. Die beiden 32 und 35 Jahre alten Türken und ihr 25-jähriger Cousin verabredeten sich laut Anklage im Frühjahr dieses Jahres zu einem ‚Beschleunigungsrennen‘ und rasten mit bis zu 150 Stundenkilometer in ihren drei hochmotorisierten Mercedes durch 50er-Zonen in Ludwigsburg.

Nach einem ersten Durchgang, bei dem der Cousin ‚abgehängt‘ wurde, wollten sich offenbar die Brüder noch ein Duell liefern. Der Cousin sollte das Ganze filmen, stieg bei dem älteren Bruder mit ins Fahrzeug und gab das Startzeichen. So bretterte das Brüder-Duo erneut durch die Innenstadt, teilweise auf der Gegenfahrbahn, bog auf die Schwieberdinger Straße ab und beschleunigte erneut.

Ford frontal gerammt

Zu dieser Zeit fuhren die beiden jungen Frauen den Ermittlungen zufolge mit etwa 21 bis 26 Stundenkilometern aus der Tankstelle heraus, nicht ahnend, dass ein zu diesem Zeitpunkt 135 Stundenkilometer schnelles Auto nur noch weniger als eine Sekunde von ihnen entfernt war. Dessen Fahrer bremste der Anklageschrift zufolge noch ab und versuchte auszuweichen, rammte jedoch frontal den Ford der Frauen, die noch an der Unfallstelle starben.

Der ältere Bruder und der Cousin machten sich zunächst aus dem Staub. Die Überwachungskamera der Tankstelle zeigte, wie der Cousin sein Aussehen veränderte, sich dann unter die sich versammelnden Menschen am Unfallort mischte, ohne sich als Beteiligter am Geschehen den Beamten zu erkennen zu geben. Anschließend ging er der Anklage zufolge in die Moschee. Er muss sich wegen versuchten Mordes und Fahrerflucht verantworten.

Keine Aussage der Angeklagten

Bei der ausführlichen Anklageverlesung schluchzten einige der Familienangehörigen, die als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen, laut auf und rangen sichtlich um Fassung. Der Vorsitzende Richter gestattete ihnen ausdrücklich, im weiteren Verlauf des Verfahrens jederzeit den Saal verlassen zu können, angesichts der sehr belastenden Situation. Dagegen machten die drei Angeklagten keine Aussagen: Die Verlesung der Anklageschrift habe sie so sehr mitgenommen.

Starke Sicherheitsvorkehrungen

Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer startete unter starken Sicherheitsvorkehrungen und mit einer Stunde Verspätung aufgrund des hohen Interesses. Allein in den kommenden vier Verhandlungstagen will die Kammer 30 Zeugen sowie die Expertise dreier Gutachter hören.

Seit mehr als acht Jahren sind derartige Autorennen explizit ein eigener Straftatbestand – abgeschreckt hat das offenbar nur wenige junge Männer, die übermotorisiert und mit hochriskanten Fahrmanövern durch bestimmte Straßen in deutschen Innenstädten rasen. Polizeibehörden registrieren im Durchschnitt täglich ein solches Rennen, Dunkelziffer unbekannt. Mord oder ‚nur‘ fahrlässige Tötung aufgrund eines verbotenen Autorennens, das wird die entscheidende juristische Frage in dem Prozess sein und das Strafmaß entscheiden.

Raser vor Gericht

Das jetzige Verfahren
ist nicht das erste seiner Art, bei dem Raser wegen Mordes angeklagt sind. Vergangenes Jahr heizte ein 20-Jähriger durch die Heilbronner Innenstadt und tötete dabei einen 42 Jahre alten Familienvater. Er wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

2019 verlor ein ebenfalls 20 Jahre alter Mann in einem geliehenen Sportwagen bei seinem Geschwindigkeitsrausch durch Stuttgart die Kontrolle über den Wagen und beendete gewaltsam das Leben eines jungen Paares. Das Gericht bestrafte ihn nach Jugendstrafrecht zu fünf Jahren Gefängnis, einen Mörder sahen die Richter nicht in ihm. Dagegen wurde ein wegen Mordes gesprochenes Gerichtsurteil gegen einen Raser in Hamburg rechtskräftig.