Ludwigsburg: Hohe Haftstrafe für Messerattacke auf Verlobte

Am Landgericht Stuttgart wurde ein Mann aus Ludwigsburg zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
/Oliver BürkleDeutlich schneller als geplant hat die 19. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart den Prozess wegen versuchten Totschlags gegen einen 36-jährigen Mann abgeschlossen. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den Mann für eine Messerattacke Anfang des Jahres auf seine Ex-Verlobte in Ludwigsburg zu acht Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte mit neuneinhalb Jahren Haft eine noch höhere Strafe beantragt, die Verteidigung auf eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 36-Jährige am 26. Januar gegen 7 Uhr seiner ehemaligen Verlobten in der Mendelssohnstraße in Ludwigsburg aufgelauert hatte und sie mit dem Vorwurf konfrontierte, sie gehe fremd. Er habe daraufhin ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge gezückt und 13 mal auf den Rumpf der Frau eingestochen. Dem Opfer gelang es, durch Schreie Passanten aufmerksam zu machen, weshalb der 36-Jährige die Flucht ergriff. Die Frau erlitt lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden.
Online kennengelernt
Der Mann, der im Prozess über weite Strecken wirre und widersprüchliche Angaben machte, hatte erklärt, er habe seine Verlobte über das Videoportal Tik Tok kennen gelernt. Sie habe ihn in der Schweiz, wo er sich als Gelegenheitsarbeiter auf dem Bau verdingte, besucht, später sei er zu ihr nach Ludwigsburg gezogen. Im Mai vergangenen Jahres kam das gemeinsame Kind zur Welt.
Im Januar dieses Jahres habe er herausgefunden, dass seine Frau ihn betrogen habe. „Ich hatte mein Smartphone in unserer Wohnung gelassen, um sie zu belauschen. Sie hat einen anderen Mann empfangen“, hatte der Angeklagte berichtet. Daraufhin habe er sich schlecht und depressiv gefühlt. Wenige Tage vor der Tat war er wegen Suizidgefahr für drei Tage ins Zentrum für Psychiatrie Winnenden eingeliefert worden. Er war zuvor mit einem Gürtel um den Hals aufgefunden worden.
Kokain-Konsum
Der Angeklagte war als zweitjüngstes von sieben Kindern geboren worden und hatte in seinem Heimatland sowohl die Schule als auch eine Friseurlehre abgebrochen. Er zog 2007 zu einem Bruder in die Schweiz. Dort lernte er seine erste Frau kennen, mit der er drei Kinder hat. Die Ehe ging jedoch in die Brüche, da er drei Jahre lang regelmäßig Kokain konsumierte. „Ich war tief in der Szene drin“, hatte der 36-Jährige eingeräumt. Er habe bis zu sieben Gramm pro Tag konsumiert.
Einreiseverbot in die Schweiz
2013 kam er laut Auskunft der Schweizer Behörden wegen Gewaltdelikten gegen seine Frau für drei Jahre ins Gefängnis. Anschließend war er noch zwei Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung. Von 2018 bis 2021 hat der 36-Jährige nach eigenen Angaben für ein Gartenbauamt gearbeitet, ehe er 2021 aus der Schweiz ausgewiesen und mit einem zehnjährigen Einreiseverbot belegt wurde.
Der Mann hatte sich während seines Prozesses mehrfach unzufrieden gezeigt. Er hatte monierte, dass er sich mit seinem Verteidiger nicht in seiner Muttersprache verständigen könne. Auch an seinem Haftort Freiburg hatte er Kritik geübt, da er dort mit dem Tode bedroht worden sei. Allerdings, so hatte es ihm der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann erklärt, sei er in die JVA Freiburg verlegt worden, weil er zuvor auch schon in der JVA Stammheim bedroht worden sei - offenbar von der Familie seiner ehemaligen Verlobten.
Henning Maak