Kreis Ludwigsburg: Weiterer Schritt bei Windkraft

Die Gemeinde Ingersheim hatte eine Erweiterung ihres bestehenden Vorranggebiets angeregt, mit der Möglichkeit ein zweites Windrad zu errichten. Ob die notwendigen Kriterien dafür eingehalten werden können, wird nun geprüft.
/Martin KalbDie Regionalversammlung der Region Stuttgart hat am Mittwoch die zweite Offenlage des Regionalplans zur Teilfortschreibung für erneuerbare Energien beschlossen. Grund dafür sind Änderungen an den Planentwürfen aus dem vergangenen Jahr (die BZ berichtete) aufgrund von Stellungnahmen, geänderten Bestimmungen und zusätzlich gemeldeten Gebieten.
Die Planentwürfe der Verwaltung sahen 91 Vorranggebiete (1,9 Prozent der Regionsfläche) für Windkraft und 82 Vorranggebiete (0,7 Prozent) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Diese wurden nach Anträgen aus allen Fraktionen angepasst. In der Sitzung wurden 87 Vorranggebiete (1,8 Prozent) für Windkraft für die zweite Offenlage beschlossen, während die Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unverändert beschlossen wurden. 26 Flächen stehen noch unter Vorbehalt, da hier Arten- und Wasserschutzthematiken im Raum stehen, die geklärt werden müssen.
Auch für die Windkraft-Vorranggebiete in der Region ergeben sich dabei teils kleinere, teils größere Anpassungen. Das Gebiet LB-10 zwischen Vaihingen und Eberdingen wird demnach nicht weiterverfolgt. Die Planer begründen diese Entscheidung mit dem Kriterium der Überlastung. So soll verhindert werden, dass einzelne Orte oder Ortsteile von Windkraftanlagen „umzingelt“ werden. Die Methodik beruht dabei auf einem die jeweilige Siedlung umschreibenden Kreis. Von diesem sind jeweils zwei Segmente mit einem Winkel von 60 Grad freizuhalten.
Weitere Vorranggebiete in der Region werden zwar weiterverfolgt, wurden in den aktualisierten Planungen jedoch teils deutlich verkleinert. Dazu gehören die Gebiete LB-12 im Westen von Vaihingen, das aus Gründen der Überlastung für den Mühlacker Teilort Großglattbach von 13,07 auf 10,08 Hektar reduziert wurde, und das Areal LB-13 im Süden von Oberriexingen, dessen westlichste Zone gestrichen wird, sodass von den ursprünglich ausgewiesenen 28,91 Hektar noch 18,12 Hektar verbleiben. Auch das Vorranggebiet LB-14 zwischen Oberriexingen und Markgröningen wird von 102,73 auf 86,22 Hektar zurechtgestutzt. Auch hier wird das Kriterium der Überlastung angeführt.
Veränderungen gibt es außerdem am Vorranggebiet LB-16 zwischen Oberriexingen und Sersheim. Die vorgenommene Verkleinerung des Gebiets ist einerseits auf den Abstand zu den Platzrunden des Vaihinger Segelfluggeländes zurückzuführen, andererseits wird das Wasserschutzgebiet als Ausschlusskriterium gewertet. Die Städte Sachsenheim und Oberriexingen hatten eigentlich eine mögliche Erweiterung der ausgewiesenen Fläche nach Norden und Osten angeregt, diese findet aufgrund zu geringer Windleistungsdichte jedoch keine Beachtung in der Fortschreibung des Regionalplans. Von 208,79 Hektar bleiben nach aktualisierter Planung demnach 163,88 Hektar übrig.
Ebenfalls aufgrund der Nähe zu einem Flugplatz – in diesem Fall dem Löchgauer – wird das Vorranggebiet LB-18 zwischen Sachsenheim und Freudental deutlich von 120,43 auf 42,15 Hektar verkleinert. Einem Antrag der Stadt Sachsenheim und der Gemeinde Löchgau, das Gebiet in Richtung Nordosten auszuweiten, um eine Fläche zur Errichtung mehrerer Windkraftanlagen zu prüfen, wurde daher nicht gefolgt.
Eine Erweiterung des Vorranggebiets LB-6 bei Ingersheim, wie von der Gemeinde mit dem Ziel einer zweiten Windkraftanlage beantragt, war laut Planentwurf eigentlich nicht geplant, nach der Regionalversammlung soll nun aber geprüft werden, ob auf der Erweiterungsfläche die notwendigen Kriterien eingehalten werden können. Auf dem bestehenden Vorranggebiet steht bereits seit 2012 ein Windrad. Auch das Gebiet LB-19 zwischen Freudental, Erligheim und Bönnigheim und das LB-21 zwischen Bönnigheim und Cleebronn bleiben zunächst unverändert zu den bisherigen Planungen im Regionalplan bestehen.
Aufgrund der Veränderungen an den Planentwürfen ist eine erneute Offenlage und Beteiligung vor dem Satzungsbeschluss nötig. Das Beteiligungsverfahren und die Möglichkeit zur Stellungnahme werden dabei auf die geänderten Teile des Planentwurfs beschränkt. Für beide Verfahren ist jeweils eine Informationsveranstaltung geplant. Der Satzungsbeschluss könnte, je nach Umfang und Bearbeitungsdauer der Stellungnahmen, in der Regionalversammlung im Herbst gefasst werden.
Freiflächen-Photovoltaik
Neben den Vorranggebieten für Windkraftanlagen wurde in der Regionalversammlung auch die Fortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen. Unter anderem wurde festgelegt, dass die regionalen Grünzüge unter bestimmten Voraussetzungen dafür zu öffnen sind. Gegenüber den bisherigen Planungen (die BZ berichtete) werden dabei vier Vorbehaltsgebiete gestrichen, weitere 39 angepasst.
Auch in der Region wurden in diesem Zuge diverse Vorbehaltsgebiete in ihrer Fläche reduziert. Dazu zählt etwa das LB-PV-06 im Westen von Markgröningen, das rund um das Umspannwerk Pulverdingen liegt, welches jedoch zeitnah deutlich nach Westen vergrößert werden soll. Der aktualisierte Planentwurf hält die dafür notwendige Fläche nun frei.
Auch das LB-PV-07 an der B10 bei Enzweihingen wird in der Fläche reduziert. Ausschlaggebend ist hier die teilweise Überlagerung mit Biotopen und Naturdenkmalen in der vorangegangenen Planung. Ähnlich beim LB-PV-12 an der Bahnlinie zwischen Tamm und Bietigheim-Bissingen. Auch hier wird das Gebiet im nördlichen Teil zurückgenommen. Weitere kleinflächige Reduzierungen gibt es für die Vorbehaltsgebiete LB-PV 16 zwischen Pleidelsheim und Steinheim (Gehölzbestand, Feuchtbiotope), LB-PV 18 in Mundelsheim (Wildkatzenkorridor, Gewerbegebiet Benzäcker) und dem LB-PV 19 im Norden von Walheim (Gehölzbestand).
Unverändert bleibt im Planentwurf hingegen das Areal LB-PV-17 parallel der L1125 in Bietigheim-Bissingen.
