Kreis Ludwigsburg/Stuttgart
: Haftstrafen wegen Betrugs mit Corona-Tests

Das Landgericht Stuttgart verurteilt zwei Männer wegen falscher Abrechnungen in drei Teststationen.
Von
Henning Maak
Ludwigsburg
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Corona-Test-Betrug kommt Tätern teuer zu stehen.

IMAGO

Wegen Betrugs mit abgerechneten, aber niemals durchgeführten Corona-Tests, hat das Landgericht Stuttgart einen 34-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein 29-jähriger Mitangeklagter muss deshalb für zweieinhalb Jahre hinter Gittern.

Die Urteile bewegten sich im Rahmen der Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, weil diesen eine Prozessverständigung vorausgegangen war, bei der den Angeklagten gegen ein Geständnis ein bestimmter Strafkorridor zugesagt worden war. Somit konnte das umfangreiche Verfahren nicht erst nach sieben, sondern bereits nach fünf Verhandlungstagen abgeschlossen werden.

Täter räumen Straftat ein

Die beiden Männer hatten eingeräumt, aus der Corona-Pandemie unberechtigte Profite gezogen zu haben. Sie hatten drei Teststationen in Bietigheim-Bissingen, Schwieberdingen und Korntal-Münchingen betrieben und sich für diese als so genannte nichtärztliche Auftragnehmer vom Gesundheitsamt Ludwigsburg beauftragen lassen.

Zwischen Dezember letzten Jahres und März dieses Jahres hatten sie für deutlich mehr Tests Abrechnungen eingereicht als sie tatsächlich durchgeführt hatten. Nach den Berechnungen von Gericht und Staatsanwaltschaft hatten die beiden Angeklagten im besagten Zeitraum knapp 78 200 Corona-Tests über eine Summe von mehr als 900 000 Euro in Rechnung gestellt.

Rund 28 000 dieser Tests wurden jedoch niemals durchgeführt, der Gesamtschaden wurde auf rund 328 000 Euro beziffert. Von dem Geld haben die beiden Angeklagten jedoch nicht viel gesehen: Im Februar überwies die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 zwar 331 000 Euro auf ein Konto des 34-Jährigen. Die Bank buchte den Betrag jedoch zwei Tage später wieder zurück, da es sich um ein Privatkonto des Mannes gehandelt hatte.

Für die Monate Februar und März dieses Jahres stellten die beiden Angeklagten zwar Rechnungen, allerdings zahlte die Kassenärztliche Vereinigung keine Gelder mehr aus. Das Urteil lautet auf Computerbetrug und versuchten Computerbetrug. Nach Auskunft von Pressesprecher Kai Sonntag hat die Kassenärztliche Vereinigung die Abrechnungen von Corona-Teststationen mit verschiedenen Algorithmen überprüft und zudem in Einzelfällen genauere Stichproben gemacht. Nach seiner Schätzung hat die KVBW in 20 bis 25 Fällen Anzeige erstattet. Darüber hinaus wurde das Duo wegen Diebstahls und gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige zusammen mit einem unbekannten Mittäter zwischen Juli und November vergangenen Jahres im Kreis Böblingen von zehn Fahrzeugen der Marke Porsche die Kompletträder abmontiert und zusammen mit dem 29-Jährigen in mehreren Fällen weiterverkauft hat.

Gestohlene Räder

Die Männer drangen nachts in wenig gesicherte Tiefgaragen ein, brachen die Autos auf, montierten die Räder ab und ließen die Fahrzeuge dann auf Steinen stehen. Bisweilen fanden die Taten auch auf Parkplätzen statt. Der Wert der gestohlenen Räder betrug knapp 55 000 Euro. Hinzu kamen weitere Sachschäden von insgesamt rund 11 500 Euro, da die Täter die Autos beschädigt hatten, Rolltore aufgebrochen und Bewegungsmelder unbrauchbar gemacht hatten. Henning Maak