Kreis Ludwigsburg
: Spezialisten gibt es nicht überall

Gerade in kleineren Verwaltungen auch im Kreis Ludwigsburg wird die europaweite Ausschreibung an externe Firmen vergeben. Professor Gordon von Miller, Experte für Verwaltungsrecht, erklärt, was es damit auf sich hat.
Von
Petra Neset-Ruppert
Ludwigsburg
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Für die europaweite Ausschreibung braucht es Spezialisten, sagen die Kommunen. Deshalb vergeben sie diese Ausschreibungsverfahren an externe Dienstleister.

dpa  /Stephanie Pilick

Immer wieder wird in den kommunalen Gremien im Kreis auch über das Thema europaweite Ausschreibung gesprochen. Mal erklärt die Verwaltung, dass ein externer Dienstleister sich um die Ausschreibung kümmert, mal fragen sich Mitglieder von Gemeinderäten, ob in diesem Fall diese Ausschreibungsform so sinnvoll ist. Und wieder andere ärgern sich über die Kosten, die entstehen, wenn die Verwaltung die Ausschreibung an externe Dienstleister outsourct.

Grund genug, sich das Thema genauer anzusehen und zu erklären, was es damit auf sich hat. Die BZ hat mit dem Professor Gordon von Miller gesprochen, der an der Hochschule für öffentlicher Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg lehrt. Er hat in Potsdam die Vergabestelle betreut, die sich um die Ausschreibungen kümmert.

„Das ist die ureigenste Aufgabe der Verwaltung. An unserer Hochschule ist auch das Vergaberecht ein Thema, sodass die Absolventen auf jeden Fall mit Grundkenntnissen ausgestattet sind“, erklärt von Miller.

Spätestens seit 1999 gibt es in ganz Deutschland die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung. „Das ist eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Mitglieder der EU gilt. Dies wurde in nationales Recht umgesetzt“, sagt von Miller.

Voraussetzung für die europaweite Ausschreibung

Doch nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine europaweite Ausschreibung verpflichtend. Zum einen hängt es mit gewissen Schwellenwerten für die Ausschreibung zusammen (siehe Infokasten).

Zum anderen bezieht sich die europaweite Ausschreibung darauf, dass die Verwaltung dafür einen Vertrag mit einem Dienstleister oder Unternehmen abschließt. „Wird die Leistung zum Beispiel als Konzession vergeben, fällt sie nicht unter die europaweite Ausschreibungspflicht“, erläutert Professor von Miller. Bei einer Konzession übergibt die Verwaltung das Nutzungsrecht an einem Gemeingut. „Je nachdem wie die Finanzierung gestaltet ist, könnte zum Beispiel auch die Vergabe des Dienstleisters für das Schulessen als Konzession festgelegt werden.“ Dabei kommt es vor allem darauf an, ob und wie viel die Kommune anteilig für die Essen bezahlt und wie hoch das Risiko sich für den Dienstleister gestaltet. Ist der Dienstleister zum Beispiel der einzige Anbieter und müssen die Schüler das Essen also dort abnehmen, so ist das Risiko relativ gering.

Dass viele der europaweiten Ausschreibungen von der Verwaltung an externe Dienstleister abgegeben werden, sei eine Besonderheit, die er eigentlich nur aus den Bundesländern, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen kenne, sagt von Miller. „Das Verfahren ist wirklich nicht super schwer und ich wundere mich, dass so viel Geld nach außen gegeben wird.“

Die europaweite Ausschreibung sei grundsätzlich eine sehr gute Sache, denn „auch Deutschland profitiert davon, dass man sich in der ganzen EU bewerben kann. Gerade für deutsche Bauunternehmen ist das ein Vorteil“. Außerdem könne man als Verwaltung durch eine größere Bewerberanzahl ein besseres Angebot erhalten, da die Bewerber eben nicht nur in Konkurrenz zur Nachbarfirma stehen. „Damit wird es grundsätzlich preiswerter, weil ich im Wettbewerb einkaufe“, so von Miller. Was tatsächlich eine Hürde sein kann, die Verwaltungen bei der besonderen Ausschreibungsform nehmen müssen, ist die Mindestfrist. 30 Tage Zeit gibt es ab Bekanntmachung der Ausschreibung bis zum Eingang der Bewerbung. „Das sollte allerdings kein Problem für die Verwaltungen sein, die meist ja sowieso in sehr langen Zeitspannen planen müssen“, so von Miller.

Änderungsbedarf bei den Schwellenwerten

Für die Zukunft sieht der Vergaberecht-Experte Änderungsbedarf bei den Schwellenwerten. „Bei der Einführung hatten diese Grenzen noch einen ganz anderen Wert als heute, betrachtet man die Preisentwicklung.“ Ansonsten habe sich das europaweite Vergaberecht bewährt und auch Vorteile für alle gebracht.

Je nach Größe der Kommune kommen europaweite Ausschreibungen häufiger oder seltener vor.

Die kleinere Gemeinde Freudental befindet sich zum Beispiel gerade im Prozess der europaweiten Ausschreibung für ein neues Feuerwehrauto. „In meinen zwölf Jahren als Bürgermeister ist das jetzt meine zweite europaweite Ausschreibung“, sagt Bürgermeister Alexander Fleig. Natürlich sei diese Ausschreibungsform kein Hexenwerk, doch man benötige hierfür das Personal, das im Verwaltungsalltag für diese Ausschreibungsform Zeit verwendet, die man so eben nicht habe. „Wenn ein Häkchen nicht sitzt, machen wir uns angreifbar. Das muss von vorne bis hinten passen“, so Fleig. Wenn man damit jedoch nicht ständig zu tun hat, gibt es viel zu beachten.

„Da europaweite Ausschreibungen sehr spezielle Fachkenntnisse erfordern, werden in großen Kommunen hierfür oft Vergabestellen eingerichtet, die mit Spezialisten auf diesem Fachgebiet besetzt sind. Bei mittleren und kleineren Kommunen ist das jedoch nicht sinnvoll, da die Zahl der Vergabeverfahren nicht so hoch ist“, erklärt auch Anette Hochmuth vom Presseamt der Stadt Bietigheim-Bissingen. „Es hängt von den verfügbaren Spezialisten innerhalb einer Verwaltung ab, die in kleineren Verwaltungen, auch bei uns, in der Regel nicht vorhanden sind“, so Hochmuth weiter.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Bietigheim-Bissingen zur Vergabe des Baus des Kinderhauses Schillerstraße an einen Generalübernehmer 100.000 Euro Kosten für diese europaweite Ausschreibung einkalkulieren müssen. „Daran erkennen Sie schon, dass sich der Betrieb einer eigenen Vergabestelle mit fest angestellten Spezialisten bei uns wohl nicht rechnen würde. Die Kosten von externen Dienstleistern fallen eben nur dann an, wenn sie gerade benötigt werden“, so Hochmuth.

Die Stadt Sachsenheim gibt an, dass sie für die Vergabe an externe Dienstleister für europaweite Ausschreibungen 58.950 Euro im vergangen Jahr ausgegeben hat. Dazu gehörten die Ausschreibungen für die Ausstattung der Werkräume der Eichwald-Realschule, die Medientechnik für den Digitalpakt Schule, die Mittagsverpflegung für Mensa und Kitas, die Möblierung des Kindergartens Seepferdle sowie das Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr. Die Preise für die Ausschreibungskosten variieren dabei. Im Baubereich liegen die Preise in der Regel zwischen zwei und zehn Prozent des Gesamthonorars.

Die Vergabe der Ausschreibung spart Kosten und Zeit

„Die gänzlich eigenständige Erstellung der Ausschreibungen durch die Stadt würde die Dauer der jeweiligen Projekte erheblich verzögern und wird daher im Rahmen einer angemessenen Verwaltungsökonomie extern vergeben“, erklärt Arved Oestringer, Pressesprecher der Stadt Sachsenheim und betont: „Kleinere Ausschreibungen, die einen großen Teil im Ausschreibungsbereich darstellen, werden durch die Fachmitarbeiter in der Stadtverwaltung selbst erstellt und durchgeführt.“ Die Verwaltungen überprüfen dann die extern beauftragten Vergaben nochmals, da die Haftung immer bei der Stadtverwaltung liegt.

Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung

Aufträge wie Liefer- und Dienstleistungen die über dem Nettowert von 221.000 Euro liegen müssen ebenfalls EU-weit ausgeschrieben werden. (Vor dem 1. Januar lag der Schwellenwert bei 215.000 Euro.)

Bei der Vergabe von Bauleistungen muss ab einem Wert von 5,5 Millionen Euro europaweit ausgeschrieben werden. (Dieser Wert wurde zu Beginn des Jahres von bisher 5,383 Millionen Euro erhöht.)

Außerdem gibt es noch den Schwellenwert von 750.000 Euro, der für spezielle Dienstleistungen gilt, darunter fallen zum Beispiel Dienstleistungen wie die Überwachungsleistung.