Kreis Ludwigsburg: Keine Arbeit nach „Schema F“

Dass Abschiebungen vor allem nachts stattfinden, sei ein Mythos, sagt Christopher Mathey. Die Einsatzpläne der Abschiebegruppe richten sich ausschließlich nach dem Abflug.
dpa/Julian StratenschulteWenn es darum geht, Abschiebungen vorzunehmen, beauftragt das Regierungspräsidium Karlsruhe unter anderem Christopher Mathey und sein Team. Der Polizeioberkommissar ist Stellvertretender Leiter der Abschiebegruppe, die beim Polizeipräsidium in Ludwigsburg angesiedelt ist. Neun Beamte und ein Angestellter haben im vergangenen Jahr rund 1600 Aufträge des Regierungspräsidiums geplant und umgesetzt, 1300 davon waren laut Mathey Abschiebungen.
Wann wird die Abschiebegruppe aktiv? Hält sich ein Ausländer illegal im Bundesgebiet auf, ergeht laut Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) zunächst eine sogenannte Rückkehrentscheidung, mit der die betroffene Person zur Ausreise aufgefordert wird. Darin wird eine Frist zwischen sieben und 30 Tagen zur freiwilligen Ausreise gewährt. Für den Fall, dass diese nicht erfolgen sollte, wird die Abschiebung angedroht.
Tritt dieser Fall ein, beauftragt das RPK unter anderem die Abschiebegruppe mit der Umsetzung der Abschiebung. Die Ludwigsburger Gruppe ist neben der Region Ludwigsburg auch für Stuttgart, Heilbronn und Aalen zuständig. Insgesamt vier solcher Gruppen gibt es in Baden-Württemberg.
Komplexe Umsetzung
Deren Mitglieder sind dafür zuständig, die Menschen, die abgeschoben werden sollen, zu einem vom RPK gebuchten Flug zu bringen. Dabei arbeiten sie mit anderen Einheiten der Polizei zusammen – für das Abholen vor Ort sind die jeweiligen Polizeireviere zuständig. Am jeweiligen Flughafen werden die Abzuschiebenden an die Bundespolizei übergeben.
Was sich relativ einfach anhört, ist in der Planung und Umsetzung komplex, sagt Christopher Mathey. Ausgehend vom Abflugtermin zum Beispiel am Flughafen Frankfurt, werden die Einsätze geplant, erklärt der Polizeioberkommissar.
Dass Abschiebungen vor allem nachts stattfinden, sei ein Mythos. Die Einsatzpläne richten sich ausschließlich nach dem Abflug, sagt Mathey. Die Abzuschiebenden müssten rund zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Die Flüge starten in ganz Deutschland. Wenige Tage nach dem BZ-Gespräch ist zum Beispiel ein Abflug vom Flughafen in Hamburg geplant. „Die Abschiebungen sind rechtlich geprüft, der Staat muss dafür sorgen, dass sie ausgeführt werden“, sagt Mathey. Der Aufwand für die Beamten sei in vielen Fällen groß, der Arbeitstag dauere dann deutlich länger als ein regulärer Arbeitstag.
Doch trotz aufwendiger Planungen sei die Umsetzung der Aufträge nicht einfach. So werden nur rund 50 Prozent der Abzuschiebenden vor Ort angetroffen. Manchmal gebe es organisatorische Verzögerung, etwa, wenn ein passender Kindersitz fehle.
37 Prozent erfolgreich
Laut RPK wurden 2023 in ganz Baden-Württemberg 5717 Abschiebungen geplant, davon konnten 2099 erfolgreich durchgeführt werden – rund 37 Prozent. Wie viele Versuche die Beamten im Schnitt brauchen, um jemanden, der zum Beispiel in Deutschland geduldet und in Baden-Württemberg gemeldet ist, erfolgreich abzuschieben, dazu liegen dem RPK keine statistischen Daten vor.
„Standard ist, dass zwei Beamte der Abschiebegruppe bei einer Person, die abgeschoben wird, im Einsatz sind“, sagt Mathey. Auf den Fahrten könne noch viel passieren, manche der Abzuschiebenden koteten sich auf der Fahrt ein, würden renitent und müssten fixiert werden. Andere versuchten sich selbst zu verletzen. „Wir versuchen das zu verhindern“, sagt Mathey. Den Beamten sei klar, dass die Abschiebung „emotional ein Rieseneinschnitt für die Betroffenen“ sei, sagt er. „Wir versuchen die Leute zu beruhigen“, sagt der Stellvertretende Leiter der Abschiebegruppe. Dazu gehöre auch, dass sie Trinkwasser dabei haben oder eine Rauchpause ermöglichen.
„Es geht immer auch um den Menschen“, sagt Yvonne Schächtele von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Ludwigsburg: „Die Kollegen fühlen mit.“ Die Abschiebegruppe schaue, wer den besten Draht zum Betroffenen entwickeln könne. „Die Polizei kommt oft nahe an die Menschen in Krisensituationen heran“, sagt Schächtele weiter. Den Umgang damit seien die Beamten gewohnt, dafür sei viel Menschenkenntnis nötig: „Sie treffen jeden Tag auf unterschiedliche Charaktere“, sagt sie. „Man versucht, neutral zu bleiben“, ergänzt Mathey.
Per Handschlag verabschiedet
Wenn eine Familie mit kleinen Kinder abgeschoben wird, die im selben Alter sind wie der eigene Nachwuchs, „geht das auch nicht spurlos an einem vorbei“, sagt Mathey. Für die Arbeit der Abschiebegruppe gibt es kein Schema F, sagt Schächtele.
Mathey erinnert sich auch an einen Fall, bei dem er sich auf der Fahrt mit dem Betroffenen gut unterhalten habe. Am Flughafen angekommen, habe sich dieser bei ihm bedankt und sich per Handschlag verabschiedet.
Am Abflugort angekommen, übergibt die Abschiebegruppe den Abzuschiebenden an die Bundespolizei. Manchmal sei vor Ort ein Arzt dabei, manchmal ein Dolmetscher, sagt Mathey. Wenn sich jemand weigere, zum Beispiel in das Linienflugzeug zu steigen, liegt die Entscheidung beim Piloten, ob er mitgenommen werde oder ob das Risiko zu hoch sei. Auch bei einem Charterflug mit Abzuschiebenden liegt die Lufthoheit beim Piloten.
Warten bis zum Abflug
Bis das Flugzeug abgehoben hat, wartet die Abschiebegruppe aus Ludwigsburg am Flughafen. Wenn jemand nicht mitgenommen wurde, entscheidet das RPK über das weitere Verfahren. Liegt etwas Strafrechtliches gegen denjenigen vor, werde er einem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt und anschließend zum Beispiel in Abschiebegewahrsam in Pforzheim genommen, sagt Mathey.
Auf die Frage nach den Kosten, die zum Beispiel für die Abschiebung einer Person aus dem Kreis Ludwigsburg mit Abflug in Frankfurt nach Gambia anfallen, gibt das RPK lediglich die Flugkosten mit rund 1100 Euro an, „wobei der Preis stark vom Angebot der Fluggesellschaften abhängt.“
Neben den Problemen vor Ort hängt der Erfolg einer Abschiebemaßnahme laut einer Sprecherin des RPK maßgeblich auch von der allgemeinen Rückkehrkooperation der Zielländer ab, zum Beispiel gibt es Länder, die Charterflügen mit Abzuschiebenden an Bord keine Landegenehmigungen erteilen oder solche, die bei der Ausstellung von Reisedokumenten nicht kooperieren.