Kreis Ludwigsburg: Hanf statt Balkonblumen

In dem alten Gewächshaus wollen Felix Gutmann vom CSC Ludwigsburg (links) und Michael Tizzano bald Cannabis für drei Cannabis Social Clubs aus Ludwigsburg, Stuttgart und Berlin anbauen.
/ Martin KalbLeere Gewächshäuser, hier und da ein paar Hochbeete und Pflanzenregale – in der alten Gärtnerei ist nicht mehr so viel los. Geht es nach Michael Tizzano und seinen Mitstreitern, könnten in den verwaisten Gewächshäusern bald wieder Pflanzen sprießen. Sie wollen auf 1000 Quadratmetern Cannabisstauden anbauen.
Vereins sollen Hanf anbauen
Der Hintergrund: Der Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April teilweise legalisiert (BZ berichtete mehrfach). Für Minderjährige bleibt Kiffen tabu. Erwachsene dürfen hingegen drei Cannabispflanzen zuhause sowie 50 Gramm getrocknetes Cannabis bei sich zuhause haben. Im öffentlichen Raum ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt. Auch der Konsum in der Öffentlichkeit ist unter Auflagen möglich.
Für den Verkauf sollen künftig sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) sorgen. Diese sind auf maximal 500 Mitglieder pro Club begrenzt und dürfen pro Monat maximal 50 Gramm Cannabis an ihre Mitglieder ausgeben (für Mitglieder von 18 bis 21 Jahre mit reduziertem Gehalt des Wirkstoffs THC). Die Ausgabe erfolgt über einen clubeigenen Abgaberaum; Konsum ist dort nicht erlaubt. Das Cannabis soll zudem von den Clubmitgliedern selbst angebaut werden.
Doch der Weg zur praktischen Umsetzung ist weit – und mit zahlreichen rechtlichen und behördlichen Auflagen gepflastert. Davon kann auch Tizzano ein Lied singen. Der Berliner mit schwäbischen Wurzeln berät zwei Cannabis Social Clubs aus Stuttgart und Berlin sowie den CSC23 aus Ludwigsburg bei der Vereinsgründung sowie beim Aufbau einer Pflanzenproduktion.
Während die drei Vereine noch im Gründungsprozess sind, haben Tizzano und sein Kompagnon Felix Gutmann bereits eine Anbaufläche ausfindig gemacht: Eine alte Gärtnerei im westlichen Landkreis. Den genauen Ort mag Tizzano nicht preisgeben. Aus Sicherheitsgründen, wie er sagt. Obwohl noch nicht ein Hanfsamen im ausgetrockneten Gewächshausboden ist, hat er das Gebäude bereits sichern lassen. „Wir gehen hier keine Risiken ein“, betont Tizzano. Der Plan: Auf 1000 Quadratmetern sollen hier für die drei Clubs Hanfpflanzen wachsen. „Und zwar in Bioqualität“, sagt der Berater.
Die Hochbeete und der mit Steinplatten belegte Boden sind bereits aus dem Gewächshaus verschwunden. Im nächsten Schritt soll der ursprüngliche Boden reaktiviert werden. „Wir werden darauf eine Wiese ansäen und nach dem Abblühen unterpflügen“, erzählt Tizzano.
Darauf sollen dann die Hanfpflanzen wachsen. Nur vom natürlichen Sonnenlicht bestrahlt. Das ermöglicht zwar nur drei Ernten pro Jahr - in geschlossenen Hallen oder Grow-Containern mit Kunstlicht sind es vier –, spart aber Geld. Und die Qualität sei besser, sagt Tizzano. Geplant sei, eine breite Palette an Sorten anzubauen. Bis die erste Ernte eingeholt werden kann, müssen sich künftige Clubmitglieder noch gedulden „Bis Sommer 2025 sollten wir das aber hinbekommen“, zeigt sich Tizzano zuversichtlich.
Halle statt Gewächshaus
Optimistisch ist auch Margarita Burghardt. Sie ist designierte Vorsitzende des Cannameleon Social Clubs Ludwigsburg, der sich ebenfalls gerade in der Gründungsphase befindet. „Parallel dazu schauen wir uns aber schon nach Anbauflächen um“, sagt die 33-Jährige. Sie setzt darauf, dass der Club seinen Mitgliedern bereits im ersten Quartal 2025 eigenes Cannabis anbieten kann.
Der Cannameleon Social Club Ludwigsburg suche für den Anbau allerdings kein Gewächshaus, sondern eine Halle in einem Industrie- oder Gewerbegebiet. Zum einen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen: „Wohngebiete scheiden aus, ebenso Areale in Nachbarschaft von Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen“, führt sie aus.
Zum anderen wolle man durch eine etwas abseitige Lage Konflikte vermeiden, wie Burghardt erklärt. Cannabis-Konsum ist zwar inzwischen legal. „Aber nicht jeder findet das toll und wir wollen niemanden bedrängen.“
Neuer THC-Grenzwert für Autofahrer und strengere Regeln für Fahranfänger
Seit Donnerstag gelten
neue Regeln für THC im Straßenverkehr. THC (Tetrahydrocannabinol) ist für die berauschende Wirkung beim Konsum von Cannabis verantwortlich.
Wer mit mehr als 3,5 ng THC/ml erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro. Für Fahranfänger gelten härtere Strafen: Fahren sie vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 ng THC/ml Auto, werden 500 Euro Bußgeld plus ein Monat Fahrverbot fällig. Für Konsumenten gilt hinterm Steuer ein absolutes Alkoholverbot,
Während der zweijährigen Probezeit für Führerscheinneulinge sowie für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahre gilt ein komplettes Cannabis-Verbot. Das heißt: Auch THC-Werte unter 3,5 ng/ml werden geahndet; in der Regel mit einem Bußgeld von 250 Euro.