Kreis Ludwigsburg: Handy-Verbot an Schulen hat Vor- und Nachteile

An den Schulen im Kreis gelten zum Teil unterschiedliche Regeln, was die Nutzung privater Endgeräte angeht.
dpa/Roland WeihrauchIn Frankreich und Italien existiert es schon, in Dänemark und Österreich planen die Regierungen jeweils ein generelles Smartphone-Verbot auf Schulhöfen. Friedrich Merz ließ im Wahlkampf immerhin Sympathien für die Idee erkennen. Eine einheitliche Regelung gibt es hierzulande bislang nicht. Die BZ hat sich im Kreis umgehört, wie die Schulen mit dem Thema Smartphone umgehen und ob sie einem generellen Verbot gegenüber aufgeschlossen wären.
Auf dem Schulgelände des Alfred-Amann Gymnasiums in Bönnigheim gilt bereits ein generelles Smartphone-Verbot in der Zeit zwischen 7.30 und 17 Uhr. „Wir sind davon überzeugt, dass dieses Verbot dazu beiträgt, die Konzentration und den sozialen Austausch unter den Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit zu fördern“, sagt Schulleiter Achim Salomon. Einem grundsätzlichen Verbot von Smartphones an Schulen stehe er deshalb auch positiv gegenüber, da dieses aus seiner Sicht viele Vorteile für das Lernverhalten und die Schulatmosphäre mit sich bringen würde. Eine Einschränkung nennt er dennoch: „Allerdings ist es natürlich wichtig, dass solche Regelungen immer im Einklang mit den pädagogischen Zielen und der individuellen Schulkultur stehen.“
„Großer Zugewinn“
Vor rund fünf Jahren habe man in der Schulordnung gemeinsam mit Eltern und Schülern ein de facto Handyverbot beschlossen, sagt Markus Nutz, Schulleiter der Waldschule Gemeinschaftsschule Bissingen. Schüler dürfen ihre Endgeräte demnach zwar mitbringen, müssen diese aber ausgeschaltet und unsichtbar verstauen. Als es diese Regelung noch nicht gab, habe man immer wieder Schüler gesehen, die in den Pausen gebannt vor dem Gerät saßen anstatt mit den Mitschülern zu spielen. Insofern verhindere das Smartphone die soziale Interaktion, sagt Nutz. „Für uns war das deshalb ein großer Zugewinn.“ Erst vor wenigen Tagen habe es einen heftigen Streit zwischen Drittklässlern gegeben, angezettelt über private Whatsapp-Nachrichten. „Dem friedlichen Miteinander ist das wenig zuträglich“, so Nutz.
Für den schulischen Gebrauch stünden ohnehin iPads bereits, weshalb das Smartphone dafür nicht benötigt werde, so Nutz. Wobei er im Bereich der Grundschule grundsätzlich davon abraten würde, die Kinder mit digitalen Medien auszustatten. Ein generelles Smartphone-Verbot würde Nutz entsprechend begrüßen und geht sogar einen Schritt weiter: „Pädagogisch gesehen halte ich das Verbot für zwingend notwendig.“
Sascha Renner, Schulleiter der Eichwald-Realschule in Sachsenheim erklärt, dass man die Entscheidung, Smartphones und andere Multimedia-Geräte auf dem Schulhof zu verbieten, schon vor langer Zeit getroffen habe. In der Praxis müssen diese ausgeschaltet und unsichtbar bleiben. Benutzt werden dürfen die Geräte nur nach ausdrücklicher Anweisung durch das Lehrpersonal, etwa um mit einem interaktiven Quiz Wissen abzufragen. Allerdings ergebe es keinen Sinn, wenn Schüler in der Pause am Handy spielen und so das Gelernte wieder vergessen. „Das sind Störfeuer beim Lernen“, sagt Renner.
Beim Gang auf die Toilette während des Unterrichts muss das Smartphone inzwischen sogar abgegeben werden. In der Folge hätten sich die Toilettenzeiten deutlich verkürzt, sagt Renner.
Es freue ihn, dass auch die Elternschaft mittlerweile weitgehend geschlossen hinter der Position der Schule stehe. Der Schulleiter hat den Eindruck, dass auch die Eltern mittlerweile stärker für das Thema sensibilisiert sind. „Je länger ich es schaffe, die Nutzung digitaler Medien bei Kindern hinauszuzögern, desto besser für das Kind und die Familie“, sagt Renner.
Auch bei der Realschule im Aurain gelte ein generelles Handyverbot für private Zwecke während des Unterrichts und auf dem Pausenhof, erklärt Schulleiter Harald Schmitt. Allerdings mit einer Einschränkung. Der digitale Vertretungsplan darf auf Nachfrage auch in den Pausen auf dem Smartphone abgerufen werden. „Man kann keinen digitalen Vertretungsplan haben, ohne die Möglichkeit auf das Handy zu schauen“, sagt Schmitt.
„Alle sind am ausprobieren“
Für ihn habe das Thema zwei Seiten: Einerseits würden Studien zeigen, dass die Nutzung von Smartphones mit schlechteren Bildungsleistungen korreliert, andererseits: „Wer, wenn nicht wir sind der Ort, an dem ein strategisch guter Umgang mit dem Smartphone gelernt werden kann?“ So würden einem möglichen Smartphone-Verbot auch Präventionsmaßnahmen zum Opfer fallen. „Ein totales Handyverbot würde bedeuten, dass ich auch keine Medienkompetenz mehr vermitteln kann.“ Deshalb versuche man entsprechende Strategien zu entwickeln, damit die Kinder sich in den Pausen bewegen und gemeinsam Fußball spielen, statt mit dem Smartphone in der Ecke zu sitzen. „Ich denke, alle Schulen sind am ausprobieren“, sagt Schmitt.
An der Realschule im Aurain setzt man auf individuell altersgerechte Lösungen. So erprobe man in den unteren Klassen derzeit die Nutzung sogenannter Handygaragen. Während des Unterrichts bleiben die Smartphones in einer dafür vorgesehenen Box und werden nicht am Körper getragen. In den älteren Klassen müsse das Mobilgerät derzeit nur während Prüfungsleistungen abgegeben werden, da sei dies ohnehin alternativlos. Zudem verlange man, das Handy auch beim Gang auf die Toilette abzugeben.
Zu Bildungszwecken kommen an der Realschule im Aurain keine Smartphones zum Einsatz. Dafür sei man mit Tablets ausgestattet, die zentraler Bestandteil des Unterrichts seien, so Schmitt.
Gegen ein generelles Handyverbot habe man sich auch bei den Ellentalgymnasien entschieden, teilen die Rektoren Nicole Stockmann und Ingo Knesch auf BZ-Anfrage mit. So ist in der Handyordnung der Schule geregelt, dass Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones im angeschalteten aber geräuschlosen Zustand in die Schule mitbringen dürfen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis J2 dürfen ihr privates Endgerät zu Beginn der zwei großen Pausen sowie der Mittagspause auch ohne explizite Erlaubnis einer Lehrkraft kurz für schulische Zwecke nutzen. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe und der zehnten Klasse dürfen das Handy in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen generell während Freistunden und in der Mittagspause nutzen. Das Telefonieren auf dem Schulgelände ist allerdings untersagt.
„Die Zukunft ist digital“
Ablehnend steht auch die Bundesschülerkonferenz einem möglichen Smartphone-Verbot entgegen. In einem Positionspapier heißt es dazu: „Die Zukunft ist digital und es ist die Aufgabe der Schulen, uns darauf vorzubereiten. Dies darf keinesfalls dadurch geschehen, den Fortschritt zu blockieren, sondern indem sie ihn aktiv fördern und mitgestalten.“
