Hautkrebs im Kreis Ludwigsburg: Fehler im „Strickmuster“ der Haut

Derzeit wird das Hautkrebs-Screening, das Patienten alle zwei Jahre kostenlos durchführen lassen konnten, ausgesetzt. Doch je früher man Hautkrebs entdeckt, desto besser ist er behandelbar.
dpa/Eva ManhartDie Krankenkassen warnen vor schwarzem Hautkrebs, die Zahl betroffener Patienten im Landkreis Ludwigsburg steigt. Von 2020 bis 2024 haben sich die Erkrankungszahlen laut der AOK Ludwigsburg Rems-Murr bei ihren Versicherten um 4,7 Prozent erhöht. Die BZ hat mit dem Leonberger Dermatologen Dr. Ullrich Shih gesprochen, der in der Ärzteschaft des Landkreises Ludwigsburg organisiert ist, über Gründe, Folgen und Therapien.
Herr Dr. Shih, können sie einen Anstieg in der Zahl der Patienten, die an schwarzem Hautkrebs erkranken aus Ihrer Praxis bestätigen?
Dr. Ullrich Shih : Ja, leider kann ich diesen Trend auch in meiner Praxis bestätigen. Auffällig ist, dass es sich hierbei auch um ein Verschieben zu jüngeren Patienten handelt. Hat es sich noch vor 20 bis 30 Jahren beim Melanom um einen Hautkrebs des mittleren bis höheren Alters, also ab dem 50. Lebensjahr gehandelt, so sind jetzt zunehmend auch Patienten ab dem 30. Lebensjahr betroffen. Auch diese Zahlen steigen an.
Was ist schwarzer Hautkrebs?
Beim Hautkrebs handelt es sich um eine bösartige Entartung von verschiedenen Hautzellen. Je nachdem, welche Zelle betroffen ist, unterscheiden wir die verschiedenen Typen. Beim Basaliom sind die sogenannten Basalzellen betroffen, beim Spinaliom die sogenannten Spidelzellen in der Haut. Diese beiden Hautkrebse werden „Weißer Hautkrebs“ genannt. Beim „Schwarzen Hautkrebs“, auch Melanom, sind die sogenannten Melanozyten, also die pigmentbildenden und somit auch pigmenttragenden Zellen betroffen. Die Entartung geschieht vereinfacht gesprochen über folgenden Mechanismus: Die schädigende Noxe, meist UV-Licht, aber auch sonstige irritative Reizungen der Haut, führen zu einer Schädigung der genetischen Information jeder einzelnen Zelle der Haut in unterschiedlichen Tiefen und Ausbreitungen. Das menschliche Immunsystem ist in der Lage, diese Schädigung zu fast 100 Prozent wieder zu reparieren. Aber eben nicht vollständig. Diese verbleibenden Fehler im „Strickmuster“ werden dann von Zelle zu Zelle im Rahmen der Zellteilung weitergegeben und so entsteht der Hautkrebs an der „unreparierten“ Stelle. Der Grad der Malignität wird durch die Möglichkeit der Metastasierung unterschieden: Beim Basaliom ist diese am geringsten, beim Spinaliom ist diese deutlich höher als beim Basaliom und beim Melanom kommt es bei invasivem Wachstum recht schnell zur Metastasierung. So wird ein „Melanom“ als „high-risk-Melanom“ bereits ab einer Eindringtiefe von 0,7 Millimeter bezeichnet.
Wie schützt man sich am besten vor Schwarzem Hautkrebs?
Es sollte häufiger und ungeschützter Aufenthalt in der Sonne vermieden werden, insbesondere Sonnenbrände. Ist die Haut bereits vorgebräunt, was allerdings auch bereits geschadet hat, so schützt die Pigmentierung bis zu einem gewissen Maß. Außerdem sind Medikamente, die das Immunsystem schwächen ein Risikofaktor, ebenso das Fehlen von Pigment. Also nie ungeschützt im Freien aufhalten, möglichst dann aber in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden und mit Sonnenschutz, Kopfbedeckung und Sonnenbrille. Ergänzend Zink und Selen einnehmen zur Stärkung des Immunsystems. Das Risiko ist erhöht bei Patienten mit vielen Muttermalen und mit positiver Eigen- und Familien-Anamnese. Man sollte sich beim Hautarzt vorstellen, wenn sich ein Muttermal verändert hat. Die erhabenen, tastbaren Muttermale sind meist harmlos.
Ist der Schwarze Hautkrebs therapierbar? Wie sind die Heilungschancen?
Die Therapie besteht beim Melanom immer in der Entfernung der entarteten Zellen. Je nach Eindringtiefe, welche histologisch festgestellt wird, unterscheiden sich die nach Leitlinie empfohlenen Sicherheitsabstände. Bei tiefen Melanomen liegt dieser bei zwei Zentimeter. Je nach Lokalisation sind diese Abstände aber nicht immer zu erreichen, wie am Finger oder am Ohr. Außerdem stehen moderne Immun- und Chemotherapeutika zur Verfügung. Diese Maßnahmen können aber nur in frühen Phasen zu einer Heilung führen. In späten Phasen sind dies nur lebensverlängernde Maßnahmen. Meist führt die Metastasierung in lebenswichtigen Organen zum Versterben der Betroffenen. Die Heilungschancen verringern sich, je tiefer das Melanom in die Haut eingedrungen ist.
Die Screening-Leistung der Krankenkassen soll gestrichen werden, wie sehen Sie das?
Aus zuvor Gesagtem wird deutlich, dass je früher das Melanom entdeckt wird, sowohl der Aufwand der Entfernung als auch die Prognose besser und die Heilungschancen ebenso besser sind. Insofern ist es uns Hautärzten völlig unverständlich, warum das Hautkrebsscreening, welches alle zwei Jahre zu Lasten der Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr angeboten wurde, gestrichen werden soll. Dies stellt eine massive Verschlechterung der Versorgungslage der Versicherten dar.
AOK: Zahlen steigen
Bei 102 AOK-Versicherten wurde 2024 im Landkreis Ludwigsburg schwarzer Hautkrebs diagnostiziert, teilt der Pressesprecher der AOK Ludwigsburg-Rems-Murr, Joachim Härle, mit.
In den letzten fünf Jahren verzeichnete die AOK Ludwigsburg-Rems-Murr zudem eine Zunahme bei ihren erkrankten Versicherten im Landkreis: Die 53 Frauen und 49 Männer, die 2024 die Diagnose „Schwarzer Hautkrebs“ erhielten, entsprechen einem prozentualen Anteil an den Versicherten von zusammen 0,07 Prozent. Von 2020 bis 2024 sind die Erkrankungszahlen um durchschnittlich 4,62 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg lag der Wert bei 4,35 Prozent. „Der Klimawandel führt durch eine steigende Zahl von Sonnenstunden und Veränderungen in den oberen Luftschichten zu einer erhöhten UV-Strahlenbelastung. Dazu kommt, dass sich Menschen in der Regel bei höheren Temperaturen mehr der Sonne aussetzen“, sagt Susanne Schleicher, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg.
Zum eventuellen Wegfall des kostenlosen Hautscreenings sagt Joachim Härle: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist aktuell damit beauftragt, den Nutzen des Hautkrebs-Screenings zu überprüfen. Diese Überprüfung halten wir für gut begründet und sinnvoll. Das Ergebnis gilt es abzuwarten. Das von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagene Aussetzen des Screenings bis zum Beschluss des Ausschusses sehen wir kritisch. Denn im Falle einer Beibehaltung des Screenings wäre die vorübergehende Aussetzung nicht begründbar – und es wäre dann zudem sehr schwierig, die Menschen erneut zum Hautkrebs-Screening zu bewegen.“