Gescheiterte Projekte im Kreis Ludwigsburg
: Die Müllverbrennung wollte keiner in der Nachbarschaft

In den 80er-Jahren beschloss der Landkreis Ludwigsburg eine Verbrennungsanlage zu bauen. Die Standortsuche gestaltete sich jedoch langwierig. Teil 1.
Von
Yannik Schuster
Ludwigsburg
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Der Widerstand gegen die Pläne des Landkreises war groß. Vielerorts bildeten sich Müllinitiativen und auch die betroffenen Städte und Gemeinden lehnten alle Pläne ab, von denen sie direkt betroffen gewesen wären.

BZ-Archiv/ad

Wir müssen 1986 die Weichen stellen, was mit den immer größer werdenden Müllbergen geschehen soll“, sagte der damalige leitende Regierungsdirektor Peter Zimmermann zur wichtigsten Aufgabe des Landkreises. Denn: Die Deponie in Poppenweiler war voll, Kapazitäten hatte der Kreis nur noch in Horrheim. Eine Erweiterung der dortigen Deponie schloss der Kreistagsausschuss jedoch aus. Eine Alternative musste her: So sollte eine sogenannte Kombi-Anlage bestehend aus einer Kompostierung, einer Sortieranlage sowie einer Müllverbrennungsanlage (MVA) im Kreis errichtet werden. Vor allem die MVA erhitzte die Gemüter stark und sollte den Kreis noch viele Jahre begleiten.

Am 20. Mai 1987 berichtete die Bietigheimer Zeitung, dass die Errichtung besagter Kombi-Anlage an zwei Standorten untersucht werden solle: In Marbach, beim EVS-Kraftwerk, und zwischen dem Fißlerhof auf Tammer Gemarkung und dem Bietigheimer Industriegebiet Laiern. Landrat Ulrich Hartmann war früh klar, dass es kein besonders beliebtes Projekt wird: „Es muss damit gerechnet werden, dass jede für einen Standort vorgesehene Stadt sich unter Umständen bis in die Gerichtsinstanzen wehren wird.“ Er sollte Recht behalten: Als die ersten potenziellen Standorte publik wurden, formierte sich schnell Widerstand, unter anderem von den Bewohnern des Stadtdteil Buchs in Bietigheim sowie dem Bürgerverein Tamm-Hohenstange gegen den Standort am Fißlerhof oder in Neckarweihingen gegen den Standort Marbach.

Grundstein für Planungen gelegt

Am 26. Juni 1987 stimmte der Kreistag einer Errichtung der Kombi-Anlage zwar mit 46 zu 40 Stimmen zu, lehnte die Standortvorschläge jedoch ab. Vorausgegangen war eine dreistündige Debatte, in der zwischenzeitlich auch der Ingersheimer Grund in Bietigheim zur Diskussion stand, jedoch schnell wieder verworfen wurde.

Am 5. Dezember 1987 schaltete sich der Planungsausschuss des Regionalverbands ein und suchte seinerseits nach möglichen Standorten für die MVA. Der Fißlerhof und das Nike-Gelände bei Großsachsenheim waren hier im Gespräch. Auch Standorte zwischen Pleidelsheim und Murr, bei Steinheim, zwischen Mundelsheim und Ottmarsheim, zwischen der Hohenstange und dem Wilhelmshof sowie zwischen Freiberg und Pleidelsheim wurden ins Gespräch gebracht.

In den Fokus der Kritik rückte ein Gutachten des Stuttgarter Planungsbüros Fichtner über mögliche Standorte, dem methodische und inhaltliche Mängel sowie eine Voreingenommenheit für die Standorte am Fißlerhof und in Marbach vorgeworfen wurde. Um die Wogen zu glätten wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt. Das Ziel: Sympathien für die MVA zu gewinnen. Die Botschaft: Deponien würden die Natur verschandeln und repräsentierten die „Bloßstellung unserer Konsum-Makulatur“. Müllverbrennung hingegen sei eine „saubere Sache“. Mit Plakaten, Anzeigen, ja sogar Kinofilmen wollte man das Image der Müllverbrennung aufbessern. Angesichts der Debatten, die die kommenden Jahre bringen sollten, wohl nur bedingt erfolgreich.

Im Mai 1988 sollte die Standortliste eigentlich von elf auf drei reduziert werden. Letztendlich wurden jedoch nur drei Vorschläge (Münchingen, Kornwestheim, zwischen Pleidelsheim und Murr) nicht weiterverfolgt. Im Rennen waren neben Marbach und dem Fißlerhof weiterhin Standorte in Pleidelsheim, zwischen der Autobahn und dem Gewerbegebiet, in Markgröningen, östlich des Gewerbegebiets, in Sachsenheim im Gewann Höllbrunnen zwischen der Kreisstraße, der Bahnlinie und dem Gewerbegebiet, am südlichen Wilhelmshof zwischen Freiberg und Tamm sowie in Schwieberdingen und Kornwestheim.

Die betroffenen Gemeinden waren damit jedoch überhaupt nicht einverstanden. Bietigheim-Bissingen lehnte den Fißlerhof ab, der Tammer Gemeinderat tat es ihnen gleich und kritisierte, das selbst auferlegte Kriterium der Distanz zur nächsten Wohnbebauung von 500 Metern würde dort nicht eingehalten. Der Standort südlich des Wilhelmshofes sei jedoch „bedingt denkbar“, sofern dabei keine Verkehrsbelastung für Tammer Wohngebiete entstehe. Freiberg lehnte diesen ab, befürwortete dafür die Marbacher Pläne. Markgröningen und Möglingen lehnten den Standort in Markgröningen ab. Der damalige Ludwigsburger Oberbürgermeister Hans Jochen Henke kritisierte den Landrat scharf für seine „desolate Informationspolitik“.

Vier Standorte übrig

Am 21. Oktober 1988, schieden die Standorte am Fißlerhof und in Großsachsenheim aufgrund unzureichender Entfernung zur Wohnbebauung aus dem Rennen aus. Die Standorte Schwieberdingen und Pleidelsheim lagen auf landwirtschaftlichem Vorzugsgebiet und wurden vom Kreistag daher ebenfalls ausgeschlossen. Da waren es nur noch vier: Wilhelmshof (Freiberg), Marbach, Kornwestheim und Markgröningen. Zur damaligen Zeit ging man noch von Kosten von 250 bis 300 Millionen Mark für die MVA aus.

Als Favorit kristallisierte sich schließlich der südliche Wilhelmshof auf Freiberger Gemarkung heraus. Wie es mit den Plänen weiterging, wird im nächsten Teil der Serie erläutert.