Corona: Viele Kontaktpersonen sind vorgewarnt
: „Die meisten wissen es aber schon, wenn wir anrufen“

Wenn das Landratsamt anruft, sind die meisten Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten bereits gewarnt. 210 Mitarbeiter kümmern sich um die Infektionsketten.
Von
rkü
Ludwigsburg
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Das Landratsamt als Call-Center: In Ludwigsburg werden mehrere Außenstellen der Behörde für die Nachverfolgung der Kontakte von Covid-19-Infizierten genutzt.⇥

rkü

Um bei einer Covid-19-Erkrankung die Infektionsketten zu durchbrechen, betreiben die Gesundheitsbehörden einen riesigen Aufwand. Es gilt, möglichst lückenlos nachzuverfolgen, mit wem Infizierte im Kontakt standen, wer also schnellstmöglich in Quarantäne sollte. Allein im Landratsamt Ludwigsburg und mehreren Außenstellen sind 210 Menschen damit beschäftigt, Kontakte nachzuvollziehen – auch am Wochenende. „Die meisten wissen es aber schon, wenn wir anrufen“, sagt Saskia Zippan. „Denn die Infizierten selbst sollen ihre Kontaktpersonen informieren, dass die auch sofort ihre Kontakte runterfahren.“

 Saskia Zippan ist eine der 120 Beschäftigten, die vom Landratsamt abgestellt wurden, um das Gesundheitsamt bei dieser Mammutaufgabe zu unterstützen. „Ich bin erst seit fünf, sechs Wochen dabei“, sagt sie. „Davor habe ich im Jobcenter gearbeitet.“ Doch der Bedarf in der Nachverfolgung wurde von Woche zu Woche größer. „Rund 60 Mitarbeiter wurden eingestellt, weitere sind in Planung“, sagt Stefanie Bartzsch, die zum Leitungsteam der Nachverfolgung gehört. „Hinzu kommen 30 Soldaten und am Wochenende weitere zehn Helfer aus dem Bevölkerungsschutz.“ Der enorme Personalaufwand habe Erfolg, sagt Bartzsch: „Wir sind tagesaktuell mit unseren Kontaktlisten.“ Dabei wird das Landratsamt von mittlerweile 23 der 39 Kommunen im Kreis unterstützt, die mit eigenen Mitarbeitern alle zwei Tage bei denjenigen anrufen, die in amtlich angeordneter Quarantäne sind.

Zippan gehört zu denen, die per Telefon und E-Mail versuchen, die Listen abzuarbeiten, die das Landratsamt direkt von denjenigen bekommt, die einen positiven Corona-Test hatten. „Von den Mitarbeitern des Gesundheitsamts wird ihnen das erklärt, und die Liste sollen sie dann per E-Mail direkt an uns schicken“, erläutert Zippan. Oben steht, um welche mit Covid-19 infizierte Person es geht, und wann die ersten Symptome aufgetreten sind. Darunter sind all jene aufgelistet, zu denen die Person in den Tagen vor Ausbruch der Krankheit direkten Kontakt hatte. „Aber die Listen sind oft unvollständig“, berichtet Bartzsch. Oft haben Infizierte keine Telefonnummern der Kontakte parat. Und es bringe auch wenig, wenn nach einem Treff nur Vornamen bekannt sind.

„Wenn die Kontaktdaten unvollständig sind, dann geht für uns die Detektivarbeit los“, sagt Zippan. „Wenn Telefonnummern fehlen, probieren wir es über E-Mail. Wir suchen im Telefonbuch, wir fragen andere Ämter, und meistens hat das Erfolg.“ Manchmal bleibe nichts anders übrig, als nachzufragen, ob ein anderer Bekannter die Handynummer einer Kontaktperson kennt – auch über diesen Weg gebe es eine gute Erfolgsquote.

Gefährdete der Kategorie I

Bei der amtlichen Nachverfolgung gilt, dass ausschließlich Kontaktpersonen der Kategorie I relevant sind. „Und auch nur die sollen auf der Liste eingetragen werden“, sagt Zippan. „Die meisten machen das auch ganz gut, weil es ihnen vom Gesundheitsamt vorher erklärt wurde.“ In die besonders gefährdete Kategorie I fallen all jene, die eins oder mehrere Kriterien einer relativ kurzen Liste erfüllen, die von den Nachverfolgern noch einmal abgefragt wird. Zippan erklärt: „Am Anfang steht die Frage: ,Wissen Sie, ob Sie Kontaktperson sind?‘ 98 Prozent wissen es schon. Dann fragen wir weiter, ob Kontakt zur betroffenen Person bestand in den 48 Stunden, bevor die Symptome aufgetreten sind.“

Relevant werde der Kontakt aber nur, wenn der Abstand unter anderthalb Metern war und das Treffen mindestens 15 Minuten gedauert hat – von Angesicht zu Angesicht. „Oder wenn es Kontakt zu Sekreten des anderen gab, also zum Beispiel durch Anhusten oder Küssen“, ergänzt Zippan. Wenn beim Treffen ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde, bestehe nur wenig Gefahr. Ansonsten erfolge die Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I. Und die bedeutet zwei Wochen Quarantäne. „Den Betroffenen erläutern wir dann, was das bedeutet“, sagt Zippan.

„Sie dürfen nicht auf den Feldern spazieren gehen, auch nicht nachts aus dem Haus gehen. Einkaufen und mit dem Hund Gassi gehen ist ebenfalls verboten.“ Kollegin Bartzsch ergänzt: „Das sind zwar lebensnotwendige Dinge, das eine für den Mensch, das andere für den Hund. Aber dann muss man jemanden suchen, der das übernehmen kann.“

Wer in der Nachbarschaft und im Bekanntenkreis nicht fündig werde, könne sich an gemeinnützige Organisationen oder auch einen Hundeverein wenden, schlägt Bartzsch vor. Denn im Gegensatz zur allgemeinen Vorgabe, Kontakte möglichst gering zu halten, gelte bei Quarantäne: „Die Kontakte müssen auf Null.“ Zippan verdeutlicht: „In den eigenen Garten darf man zum Beispiel gehen. Aber nur wenn er direkt am Haus ist und von niemand mitgenutzt wird. Sonst geht das nicht.“

3094 Personen in Quarantäne

Im Sinn des Infektionsschutzes sei das unabdingbar. „Am Donnerstag haben wir dem Landesgesundheitsamt 3094 Kontaktpersonen in Quarantäne gemeldet“, sagt Stefanie Bartzsch. Fast alle seien einsichtig. „Natürlich hören wir auch mal ,Corona gibt’s nicht.‘ Aber das ist die Ausnahme.“ Und wer ankündige, sich nicht an die Quarantäne halten zu wollen, darf sich auf Besuch vom Ordnungsamt einstellen.