Bietigheim-Bissingen
: Stadt plant Parkgebühren und höhere Steuern

In der Gemeinderatssitzung am Montag im Bietigheimer Rathaus wird über mehrere Vorschläge beraten, die der Stadtkasse mehr Einnahmen bringen sollen.
Von
Uwe Mollenkopf
Bietigheim-Bissingen
Jetzt in der App anhören

Fallback image Südwest Presse

Südwest Presse

Geht es nach der Stadtverwaltung von Bietigheim-Bissingen, werden Bürger und Besucher der Stadt bald tiefer in die Tasche greifen müssen. Sie legt für die Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag, 2. November, in der auch der Haushaltsplan für 2027 eingebracht werden soll, ein Paket aus Parkgebühren und einer Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer vor, das es in sich hat.

samt Holzgartenstraße und Talstraße flächen bewirtschaftet, der Parksuchverkehr reduziert und Parker an den Kosten der städtischen Parkierungsanlagen beteiligt werden“, erklärt der Erste Bürgermeister Michael Hanus in der Ratsvorlage. „Gleichzeitig soll der Umstieg auf den Umweltverbund von ÖPNV und Rad- und Fußverkehr unterstützt werden.“

Mit „Brötchentaste“

Laut dem Vorschlag sollen zentrumsnahe Parkplätze in der Innenstadt werktags von 9 bis 18 Uhr gebührenpflichtig werden. Die Parkgebühr soll 2,00 Euro je 60 Minuten betragen, mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. Die Gebührenstaffelung soll im 15-Minuten-Takt erfolgen, wobei die erste halbe Stunde über eine sogenannte „Brötchentaste“ gebührenfrei sein soll.

Auf den sogenannten innenstadtnahen Parkplätzen rund um die Innenstadt, zu denen etwa der Mühlwiesenparkplatz und der Parkplatz am Japangarten gehören, soll werktags von 9 bis 18 Uhr eine Gebühr von 1,00 Euro je 60 Minuten verlangt werden. Die Höchstparkdauer soll drei Stunden betragen. Auch hier soll es eine Gebührenstaffelung im 15-Minuten-Takt und eine „Brötchentaste“ geben. Ausgenommen hiervon ist der Parkplatz nördlich der Mühlwiesenstraße beim dortigen Einkaufszentrum.

Die Aktiven Unternehmer in Bietigheim-Bissingen hatten sich in einer Stellungnahme für eine maßvolle Einführung und Anpassung der Parkgebühren von zum Beispiel bis zu 50 Cent pro Stunde ausgesprochen.

Flächen für Beschäftigte

Der Parkplatz am Viadukt, der Parkplatz Farbstraße West und der „Schotterparkplatz“ in der Talstraße sollen zunächst von der Gebührenpflicht ausgenommen werden. Sie sollen insbesondere Beschäftigten in der Innenstadt zur Verfügung stehen, so die Stadtverwaltung. Dort soll eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von zehn Stunden eingeführt werden. Weiter ist unter anderem beabsichtigt, die Parkgebühren in allen städtischen Parkhäusern im Stadtgebiet auf 1,00 Euro je 60 Minuten (in der Zeit zwischen 18 und 9 Uhr auf 0,50 Euro je 60 Minuten) zu erhöhen. Alle neuen Parkregeln sollen ab 1. Januar 2027 gelten.

Damit es keinen Ausweichparkverkehr in die Wohngebiete gibt, soll in den Zonen Innenstadt, Besigheimer Straße und Forsthausstraße ein Bewohnerparken eingeführt werden. Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises für ein Jahr soll eine Gebühr von 100 Euro verlangt werden.

Für die technische und bauliche Umsetzung dieser Beschlüsse wird laut Vorlage ein Budget in Höhe von 500.000 Euro erforderlich, das als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden soll. Das Geld wird unter anderem für das Aufstellen von mindestens elf Parkscheinautomaten im ersten Schritt, für die Beschilderung mit mindestens 150 neuen Verkehrszeichen, EDV und Verkehrsgutachten benötigt. Auf der anderen Seite sollen durch die neuen Parkgebühren zusätzliche jährliche Einnahmen in Höhe von etwa einer Million Euro erzielt werden.

Gewerbe soll mehr zahlen

Weitere Einnahmen zur Stabilisierung der schlechten Finanzlage will die Stadtverwaltung erzielen, indem der Hebesatz der Gewerbesteuer von 375 auf 395 Prozent erhöht wird. Dadurch wird mit Mehreinnahmen von 1,5 Millionen Euro gerechnet. Hanus argumentiert in der Ratsvorlage damit, dass die örtlichen Unternehmen im Zuge der Grundsteuerreform durch die Berücksichtigung des deutlich geringeren Bodenrichtwerts für Gewerbegrundstücke eine Steuerentlastung erfahren hätten.

Besitzer von Grund und Boden sollen durch die Anhebung des Hebesatz der Grundsteuer B von 215 auf 240 Prozent mehr zur Kasse gebeten werden. Das soll 0,95 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe soll hingegen unverändert bleiben.

Die Steuererhöhungen sollen – wenn der Gemeinderat zustimmt – ebenfalls ab kommendem Jahr in Kraft treten.