Bietigheim-Bissingen: ePA: Besser geschützt als Bankdaten

Philipp Steudle erklärte im Treffpunkt M alles Rund um das Thema elektronische Patientenakte und zeigte die Vorteile dieser Digitalisierung auf.
/Oliver BürkleSeit dem 15. Januar wird Deutschlandweit gerade die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte angelegt. Damit soll der Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorangetrieben werden. Da mit der Einführung auch viel Verunsicherung herrscht und was dies für den Einzelnen bedeutet, hat das „Fitnessstudio digitales Wohlbefinden 60+“ am Montag im Treffpunkt M zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Der Leiter des AOK Kundencenters in Bietigheim-Bissingen, Philipp Steudle, brachte seinen Zuhörerinnen und Zuhörern das Thema näher und gestand gleich zu beginn: „Die ePa ist auch für uns noch ein neues Produkt.“ Bereits 2003 kam das Thema Digitalisierung der Patientenakten bei den Gesetzlichen Krankenkassen auf, 2015 entschied man sich für die Einführung der ePA und nun zehn Jahre später wird sie umgesetzt.
Alles auf der Karte und in der App
Durch die ePA wird eine digitale Patientenakte erstellt, in der Arztberichte, Medikationspläne, Befunde sowie andere gesundheitliche Dokumente gespeichert werden. Abgerufen werden können diese Informationen dann zum einen über die Versichertenkarte sowie über die App der jeweiligen Krankenkasse.
Ab dem 1. Januar 2021 mussten Krankenkassen in Deutschland die ePA einführen. Ärzte mussten die Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 schaffen, erklärt Steudle. Die ePA wurde bisher wenig genutzt. Daher wurde die ePA nun für alle angelegt, wer dies nicht wollte, konnte dem Verfahren bis zum 15. Januar widersprechen. „Zum Stichtag sind 14.386 Widersprüche von AOK-Versicherten in der Region Ludwigsburg-Rems-Murr eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 4,1 Prozent. Zum Vergleich: Bei der AOK Baden-Württemberg sind es 3,2 Prozent“, erklärt Joachim Härle von der Pressestelle der AOK Ludwigsburg-Rems-Murr auf Anfrage.
„Ich weiß viele haben eher Angst vor der ePA, aber es ist wichtig zu wissen welche Vorteile sie hat“, betont Christoph Rotenberger, der die Informationsveranstaltung organisiert hat. Gerade das Thema „Gläserner Patient“ sei für viele ein Grund sich gegen die ePA zu entscheiden, weiß Steudle.
Im europäischen Vergleich sei Deutschland mit der Einführung einer ePA doch eher spät dran. Denn zwar werden derzeit die Akten angelegt, doch deren Befüllung beginne erst ab dem zweiten Quartal dieses Jahres, also ab April.
Als Zweifel aus der Zuhörerschaft bezüglich der Sicherheit aufkommen, betont Steudle: „Die Gesundheitsdaten sind besser geschützt als Bankdaten.“ Eine zusätzliche Verschlüsselung sorge für Datensicherheit.
Online und offline Akte
Wer kann denn nun diese Akte einsehen? Das war eine wichtige Frage für die Zuhörer. „Wenn sie die online Funktion über die App ihrer Krankenkasse nutzen, können Sie alle Unterlagen in ihrer Akte einsehen.“ Wer die App nicht nutzen möchte hat eine „offline Akte“, die dann nur über die Krankenkassenkarte ausgelesen werden kann.
Sogenannte Leistungserbringer wie Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und auch Hebammen haben 90 Tage lang nach der Behandlung die Zugriff auf die ePA des Patienten. Lediglich drei Tage können Apotheken, Notfallsanitäter und auch Betriebsärzte auf die Akte zugreifen.
Durch die digitale Akte sollen Doppeluntersuchungen vermieden werden und die Versorgung zum Beispiel bei Notfällen einfacher gemacht werden. Ist ein Medikationsplan in der Akte hinterlegt, wissen die Notfallsanitäter und -ärzte darüber bescheid, auch wenn der Patient zum Beispiel bewusstlos ist.
Kein gläserner Patient
Wer über die App der eigenen Krankenkasse Zugriff auf die Daten hat, kann diese auch selbst verwalten. Befunde könnten zum Beispiel auch gelöscht werden oder sie für bestimmte Ärzte nicht einsehbar machen, wenn man sich zum Beispiel eine unvoreingenommene Zweitmeinung einholen wolle. „Das ist wichtig, sonst wäre man ja wirklich ein gläserner Patient“, meldet sich eine Zuhörerin zu Wort. Auch die Tatsache, dass man in einem Verwaltungsprotokoll einsehen könne wer, wann auf welche ePA zugegriffen habe, sei positiv.
Steudle machte den Zuhörerinnen und Zuhörern Mut, sich ab Ende Februar auch an die App zu wagen, um Zugriff auf die eigene ePA zuhaben: „Das ist schon ein komplexes Thema und auch ganz viel ‚Learning by Doing’.“
Das schien viele aus der Zuhörerschaft zu bestärken, sich selbst an die ePA zu wagen und dann eventuell auch ältere Befunde selbst zu digitalisieren. „Denn das ist bei der Behandlung ja auch wichtig, was vorher war“, so eine Zuhörerin. Dass die Unterlagen der ePA auch zumindest im europäischen Ausland bei Behandlungen außerhalb von Deutschland ausgelesen werden können, wäre zwar wünschenswert, was einige aus der Zuhörerschaft betonten, doch dies sei bisher noch nicht möglich. Die Informationen der ePA können ausschließlich in Deutschland ausgelesen werden. „Außer man hat dann seine App dabei, dann kann man selbst auf die Daten zugreifen“, so Steudle.