Bietigheim-Bissingen: Der Rausch aus dem Automaten

Chips, Energydrinks und Süßigkeiten gibt es in dem Kiosk-Automaten in der Stuttgarter Straße. Aber auch hochpotente Vapes mit bis zu 20 Milligramm Nikotin sowie synthetische Cannabinoide.
/Oliver BürkleSie gehören mittlerweile zum normalen Stadtbild: Kiosk-Automaten. An Bahnhöfen gibt es kühle Getränke und Süßigkeiten, auch Automaten mit Wurstprodukten, Eiern oder Käse gibt es häufig. In Bietigheim-Bissingen gibt es in der Stuttgarter Straße auch zwei dieser Kiosk-Automaten. Sie stehen seit Ende 2023 bei der Bushaltestelle vor der „Villa Mühleisen“, in der Büros sowie ein Casino angesiedelt sind. Das Angebot umfasst Softdrinks, Energydrinks, Süßigkeiten, Chips sowie Vapes, also Einweg-E-Zigaretten. Die Vapes werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Links oben gibt es zwei Sorten, deren Verpackungen mit Cannabis-Blättern dekoriert sind. Diese Sorten enthalten HHC.
Bis vor Kurzem noch legal
Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein halbsynthetisch hergestelltes psychoaktives Cannabinoid. Durch seine leicht veränderte Molekularstruktur war diese Art von im Labor hergestelltem Cannabis bereits vor der Cannabis-Legalisierung im April dieses Jahres legal und freiverkäuflich, auch wenn unerforscht und daher potenziell gefährlich. Die Produzenten solcher Produkte nutzen eine Gesetzeslücke, weil neu entwickelte Substanzen eine gewisse Zeit weder durch das Betäubungsmittelgesetz noch durch das Gesetz für neue psychoaktive Stoffe unter Strafe gestellt sind.
„HHC wurde offiziell am 27. Juni 2024 in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpsG) aufgenommen und ist somit illegal“, sagt Matthias Liegl, Fachbereichsleitung Suchthilfe im Kreisdiakonieverband Ludwigsburg. Es habe gut ein Jahr gedauert, bis es zum Verbot von HHC per Gesetz kam.
„In den Beratungen der Jugend- und Drogenberatung ‚chillout’ in Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim und Ludwigsburg ist ein deutlicher Konsumanstieg von Vapes, HHC und Lachgas festzustellen, der mit einem erheblichen Gesundheitsrisiko für die jungen Konsumierenden einhergeht“, sagt Liegl und weiter: „Ein angemessener Jugendschutz ist nach unseren Eindrücken aktuell keineswegs gewährleistet.“ Ein Ausweis sei schnell beschafft, die HHC-Vapes aus dem Automaten kosten erschwingliche 25 Euro.
Eines stört den Sozialarbeiter besonders: „Wir führen an der Aurain-Realschule regelmäßig Präventionsveranstaltungen durch – und auf dem Schulweg steht ein Drogen-Automat.“ Die Schule ist keine 200 Meter entfernt. Das Angebot sei, so Liegls Einschätzung, auf Jugendliche zugeschnitten: Soft- und Energydrinks, Chips und Vapes. Die HHC-Produkte werden von zwei bekannten deutschsprachigen Rappern vermarktet: „Haftbefehl“ und „Gzuz“, deren Köpfe als Comicfiguren die bunte Verpackung zieren.
Betreiber: „Ich wusste es nicht“
„Ich wusste nicht, dass HHC mittlerweile illegal ist. Die Produkte kommen sofort raus“, sagt Nikolaos Yannopoulos, der gemeinsam mit seinem Bruder Dimitrios die Automaten und auch das Casino betreibt. Die Automaten stehen auf dem Casino-Grundstück, deren Besitzer die Brüder sind. „Ich möchte nichts machen, was fahrlässig ist und will auch nichts in den Automaten haben, was uns Probleme bereitet“, sagt Yannopoulos.
Wer ist zuständig?
Wer ist für Kiosk-Automaten zuständig? Wer kontrolliert den Inhalt? Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Ludwigsburg verweist auf die städtische Gewerbeaufsicht. Die Pressestelle der Stadt Bietigheim-Bissingen sei davon ausgegangen, dass Süßigkeiten verkauft werden, zuständig sei bei Automaten, die auf Privatgelände stehen, der Grundstücksbesitzer und gegebenenfalls das Gesundheitsamt. Das Landratsamt Ludwigsburg teilt auf Anfrage mit, dass weder Baurechtsamt noch die Gewerbeaufsicht Kontrollen hinsichtlich der verkauften Produkte durchführen. „Möglicherweise greift hier das allgemeine Polizei- bzw. Ordnungsrecht“, heißt es von der Pressestelle.
Er habe das Gerät ganz nach Vorschrift beim Gewerbeamt angemeldet, berichtet Yannopoulos. Da sein Firmensitz in Mühlacker ist, beim dortigen Amt. Es sei abgefragt worden, was in den Automaten soll. „Alkohol wollte ich von vornherein nicht anbieten.“ Dafür brauche es eine Sondergenehmigung. Für die Vapes sei eine Altersprüfung nötig, was gegeben ist. Eine Kontrolle durch die Behörden habe es außerhalb der Anmeldung nicht gegeben, sagt Yannopoulos. „Der Austausch fehlt“, wisse er jetzt.
„Kontrollen finden meist dann statt, wenn es Beschwerden bezüglich eines Automaten gibt“, teilt die Pressestelle der Stadt Mühlacker mit. Durchgeführt würden sie durch Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Bauamt, Zoll oder den Lebensmittelkontrolleur. An die Artikel für die Automaten kommt Yannopoulos durch Vertreter, es seien ihm auch andere legale Cannabis-Produkte angeboten worden, die habe er jedoch abgelehnt. Das habe an der Verpackung gelegen. Die eindeutigen „durchsichtigen Beutelchen“ hätte er nicht gewollt, um keine Jugendlichen anzusprechen, sagt er.
LSD aus dem Automaten
Nicht nur im Kreis sprießen Automaten-Kioske wie Pilze aus dem Boden. An einem Automaten am Rotebühlplatz in Stuttgart etwa konnte man bis vor Kurzem ganz legal chemisch verändertes LSD (1D-LSD) kaufen. Auch dieser Stoff ist aus dem Verkehr gezogen worden. „Es ist besorgniserregend, dass neben Süßigkeiten hochpotente Vapes mit bis zu 20 Milligramm Nikotin, aber auch Drogen und Lachgas-Katuschen verkauft werden“, sagt Liegl. Vorübergehend legale Drogen, „Legal Highs“, würden immer häufiger von Jugendlichen konsumiert. Als „Legal Highs“ oder „neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) werden synthetisch hergestellte Drogen bezeichnet, die die Wirkungen illegaler Drogen nachahmen. Der Umstand, dass diese Drogen in Automaten zu bekommen sind, „suggeriert den oftmals jungen Konsumierenden eine falsche Harmlosigkeit“, sagt Liegl.
Nikolaos Yannopoulos hat wenige Stunden nach dem Telefonat mit der BZ die HHC-Vapes aus dem Automaten entfernt. Doch die Freude bei Matthias Liegl dürfte nicht allzu lang anhalten, denn er weiß: „Es gibt bereits ein Nachfolgeprodukt auf dem Markt: 10-OH-HHC.“ Die Droge ist eine Abwandlung von HHC und legal – zumindest noch.