Bietigheim-Bissingen
: Ärger um einen Ehrenamt-Versuch

Eine Frau will sich an der Schule im Sand als Jugendbegleiterin engagieren. Nach gescheiterten Verträgen und Missverständnissen gibt sie auf. Was Stadt und Schulleiter dazu sagen.
Von
Lisa Lorenz
Bietigheim-Bissingen
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Eine ehemalige Lehrerin wollte sich bereits seit April an der Schule im Sand in Bietigheim-Bissingen engagieren. Dazu kam es aber nicht.

/Martin Kalb

Ich habe 30 Jahre als Lehrerin gearbeitet, deshalb hätte ich das gern gemacht“, sagt eine Frau aus Bietigheim-Bissingen, die namentlich nicht genannt werden will. Sie wollte sich ehrenamtlich an der Schule im Sand engagieren – doch dazu kam es nicht. „Die Leute haben mich gefragt, wie es als Ehrenamtliche ist, und ich musste ihnen sagen: ‚Es hat nicht geklappt.’“ Woran das Vorhaben gescheitert ist, dazu sind die Frau, die Stadt und die Schule im Sand unterschiedlicher Auffassung.

Schon im April meldete sich die Bietigheim-Bissingerin bei der Schule im Sand. Die Schulleitung habe ihr Vorhaben begrüßt, berichtet sie. Sie wäre als sogenannte Lernassistenz in einer zweiten Klasse eingesetzt worden. Tobias Weigel, Schulleiter der Schule im Sand, informierte sie dann darüber, dass es für eine ehrenamtliche Tätigkeit vertragliche und organisatorische Voraussetzungen gebe, eine Mitarbeit im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms (die BZ berichtete) aber möglich sei. Weigel bat die Frau dann, wie er auf Anfrage mitteilt, sich mit der zuständigen Koordinatorin in Verbindung zu setzen. Das geschah jedoch zunächst nicht. „Um den Prozess dennoch voranzubringen, fragte ich anschließend selbst nach dem weiteren Vorgehen hinsichtlich des Vertrags“, so Weigel.

Wurde der Vertrag gelöscht?

Anette Hochmuth, Pressesprecherin der Stadt Bietigheim-Bissingen, bestätigt, dass die Frau sich bei der Koordinatorin der Schule im Sand nicht gemeldet hatte und die Schulleitung das übernahm. Die Interessentin habe schließlich, erzählt diese weiter, einen Erhebungsbogen zum Ausfüllen bekommen und diesen an die Stadt geschickt. Kurz darauf sei ihr jedoch gesagt worden, dass der Vertrag aus Versehen gelöscht worden sei. Sie habe das Dokument daraufhin noch einmal abgeschickt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Version gelöscht worden sein soll“, sagt aber die Stadt, und auch dem Schulleiter ist eine gelöschte Version des Antrags nicht bekannt.

Dann kam es zu einem Missverständnis beim Führungszeugnis. Weigel berichtet, er habe die Frau darüber informiert, dass ein solches nötig ist. Pressesprecherin Hochmuth bestätigt das. Die Frau aber erinnert sich, auf dem Vertrag beim Punkt „Führungszeugnis“ ein gesetztes Häkchen gesehen zu haben, woraus sie schloss, dass hier nichts weiter zu tun sei. „Auf dem Datenerfassungsbogen gibt es keine Möglichkeit, ein Häkchen zum Punkt Führungszeugnis zu setzen“, sagt Hochmuth. Die Aussage der Frau erschließe sich ihr deshalb nicht.

„Am 11. Mai hat die Interessentin der Koordinatorin geschrieben, dass sie das Führungszeugnis beantragt hat, aber aufgrund des langwierigen Verfahrens ihre Motivation schon gelitten hat“, berichtet Hochmuth. Nach weiteren zwei Wochen war das angeforderte Führungszeugnis aber angekommen und die Frau meldete sich mit diesem erneut.

Infos kommen erst nach und nach

Nun war es aber bereits mitten im Halbjahr, und Ehrenamtliche im Jugendbegleiter-Programm können nur jeweils zu Schuljahresbeginn anfangen – was die Frau erst jetzt erfuhr. Die Informationen kamen „kleckslesweise“, sagt sie. Auch Hochmuth berichtet, dass die Koordinatorin erst zu diesem Zeitpunkt feststellte, dass ein Beginn nur zum Schuljahresanfang möglich ist. Mehr Zeit ging jedoch laut Stadt auch dadurch verloren, dass die Frau den unterschriebenen Vertrag lange nicht zurücksendete und auf Nachfrage angab, nicht auf ihr Postfach zugreifen zu können.

Nun plante die Frau, nach den Sommerferien ihr Ehrenamt aufzunehmen – auch wenn sie dem Schulleiter bereits mitgeteilt hatte, bei ihr entstehe der Eindruck, nicht willkommen zu sein. „Ich nahm diese Rückmeldung ernst und versuchte in mehreren Gesprächen und Telefonaten zu verdeutlichen, dass dies nicht meiner Haltung entsprach“, sagt Weigel. Mehrmals habe er erklärt, dass man sich über eine Zusammenarbeit freuen würde, die Vorgaben aber eingehalten werden müssten. Er selbst habe die Frau am 8. Juni über den üblichen Beginn des Ehrenamts zum neuen Schuljahr informiert; „Rückblickend hätte ich deutlicher und früher darauf hinweisen sollen, dass ein Tätigkeitsbeginn unmittelbar nach den Pfingstferien nicht vorgesehen war.“

Zum Beginn des laufenden Schuljahrs erhielt die Interessentin erneut einen Vertrag. Die angegebene Laufzeit der Tätigkeit stimmte darin aber nicht: Es war der Zeitraum vom 23. Juli 2026 bis zum 22. Juli 2026 angegeben. Das Datum war tatsächlich falsch eingetragen, sagt Hochmuth. „Zwischenzeitlich kam jedoch die Nachricht der Schulleitung an die Koordinatorin, dass die Interessentin die Tätigkeit nicht mehr ausführen möchte.“

Nicht reibungslos gelaufen

Die Stadt habe den unglücklichen Ablauf der Frau gegenüber, gibt diese an, auf die Bürokratie geschoben. Aber „Bürokratie allein lasse ich nicht gelten, es kann nicht nur das sein“, findet sie. Hochmuth räumt ein: „Die Bewerbung der Interessentin lief sicher nicht sehr reibungslos ab.“ Die Erwartungen der Frau seien nicht ganz zutreffend gewesen, ihr Umgang mit den Regularien unglücklich, ebenso aber sei die Prüfung von Seiten der Schule und der Koordinatorin „etwas unglücklich“ gelaufen.

Auch Schulleiter Weigel drückt sein Bedauern aus. Die Abläufe könnten für Personen, die mit den Verfahren nicht vertraut sind, mitunter schwer nachvollziehbar sein. Sein Anliegen sei gewesen, die notwendigen Schritte zu unterstützen und die Bereitschaft zum Engagement willkommen zu heißen.