Arbeitsmarktbericht für den Kreis Ludwigsburg
: Arbeitsmarkt durch Corona stark betroffen

Aufgrund der Corona-Krise haben Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zugenommen. Im Mai stieg die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozent.
Von
bz
Ludwigsburg
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Durch Kurzarbeit konnte bislang ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden, sagt der Leiter der Arbeitsagentur Ludwigsburg, Martin Scheel.⇥dpa/

dpa/Sebastian Gollnow

Im Mai kam es infolge der Corona-Krise zu einem weiteren Anstieg der Kurzarbeit sowie zu einer Zunahme der Arbeitslosigkeit. Insgesamt waren laut Arbeitsagentur im aktuellen Berichtsmonat 11 563 Personen bei der Agentur für Arbeit Ludwigsburg und dem kommunalen Jobcenter Landkreis Ludwigsburg arbeitslos gemeldet. Das waren 796 Personen oder 7,4 Prozent mehr als im April und 3028 oder 35,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

1260 Personen mussten sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus neu arbeitslos melden. Das waren 399 Erwerbstätige oder 24,1 Prozent weniger als im Vormonat und 191 Personen oder 17,9 Prozent mehr als im Vorjahr. 545 Arbeitslose nahmen wieder eine Erwerbstätigkeit auf, 64 Personen oder 10,5 Prozent weniger als im Vormonat und 318 Personen oder 36,8 Prozent weniger als im Mai des Vorjahres.

Die Arbeitslosenquote für den Landkreis Ludwigsburg stieg um 0,3 Prozentpunkte zum Vormonat auf 3,7 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote von Baden-Württemberg beträgt 4,3 Prozent, die Arbeitslosenquote der Region Stuttgart 4,5 Prozent.

Die Kurzarbeit ist nochmals stark gestiegen. Insgesamt haben seit dem 1. März bis zum 27. Mai Unternehmen rund 5250 Anzeigen auf Kurzarbeit für rund 85 100 Beschäftigte angemeldet. „Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt schon jetzt stärker in Mitleidenschaft gezogen als die Finanzkrise 2009“, sagte der Leiter der Arbeitsagentur Ludwigsburg, Martin Scheel. Die Auswirkungen würden fast alle Branchen und Personengruppen treffen. Martin Scheel: „Durch die Kurzarbeit konnte bislang ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden.“

Unterschiedliche Entwicklung

Im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) III der Agentur für Arbeit Ludwigsburg, die Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung organisiert, waren 6591 Menschen arbeitslos gemeldet, das waren 495 oder 8,1 Prozent mehr als im Vormonat und 2290 (plus 53,2 Prozent) mehr als im Vorjahr. Die anteilige SGB III-Arbeitslosenquote lag bei 2,1 Prozent, im Vormonat lag sie bei 2,0 Prozent und im Mai des vergangenen Jahres bei 1,4 Prozent.

Im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) II (Hartz-IV-Gesetz) des kommunalen Jobcenters Landkreis Ludwigsburg waren 4972 Personen arbeitslos gemeldet. Das ist eine Zunahme um 301 oder 6,4 Prozent gegenüber April, im Vergleich zum Vorjahresmonat waren es 738 Arbeitslose (plus 17,4 Prozent) mehr. Die anteilige SGB-II-Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, im Vorjahresmonat lag diese bei 1,4 Prozent.

Zeit nach der Krise

Die stark unterschiedliche Entwicklung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II erklärt sich laut Arbeitsagentur daraus, dass sich seit der Corona-Krise sehr viele Personen aus einer Erwerbstätigkeit heraus arbeitslos melden mussten und damit in den allermeisten Fällen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und als Beitragszahler dem Rechtskreis SGB III zugerechnet werden.

Dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Ludwigsburg meldeten die Arbeitgeber im Berichtsmonat Mai 595 offene Stellen, 201 oder 51 Prozent mehr als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat wurden 648 oder 52,1 Prozent weniger sofort zu besetzende Stellen gemeldet. Im Stellenbestand gab es im Berichtszeitraum insgesamt 2 561 freie Angebote, 277 (9,8 Prozent) weniger als im April und 1.857 (42 Prozent) weniger als im Mai 2019.

„Die Unsicherheit in den Unternehmen in der Einschätzung über die weiteren Entwicklungen ist groß“, sagte Scheel: „Aus den Erfahrungen der Finanzkrise 2009 heraus sollte jedoch der Blick von kleinen und mittleren Betrieben auf die Zeit nach der Krise gerichtet und Kurzarbeit dafür genutzt werden, die Mitarbeiter für die zukünftigen Anforderungen zu qualifizieren.“ Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung halte hier für die Betriebe attraktive Förderbedingungen bereit, rät Scheel.