Wasser wird knapp: Schömberg verbietet Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen

Der Rasensprenger macht einen Regenbogen. In Schömberg wurde jetzt ein Verbot der Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen ausgesprochen. Vor allem, wenn hierfür Trinkwasser genutzt wird. (Symbolfoto)
IMAGO/Malte Ossowski/SVEN SIMON- Schömberg verbietet ab sofort die Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen mit Trinkwasser.
- Hintergrund ist eine Versorgungslage, in der Verbrauch das Förderaufkommen übersteigt.
- Die Hochbehälter stehen kritisch niedrig – Anlagen stoßen an Leistungsgrenzen.
- Vereine und Nutzer müssen das Verbot umgehend umsetzen, die Stadt überwacht dies.
- Bei Verstößen droht die Einstellung des Anschlusses – Aufhebung folgt bei Entspannung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe hat die Stadt Schömberg darüber informiert, dass sich die Versorgungslage im Verbandsgebiet in den vergangenen Tagen erheblich verschärft hat. Der Wasserverbrauch übersteigt mittlerweile das tägliche Förderaufkommen der Gewinnungsanlagen, wodurch die Wasserstände in den Haupthochbehältern auf ein kritisches Niveau abgesunken sind, heißt es vonseiten der Stadt Schömberg. Gleichzeitig stoßen die Gewinnungs-, Förder- und Speicheranlagen des Zweckverbands aufgrund der außergewöhnlich hohen und zeitgleich auftretenden Verbrauchsspitzen immer häufiger an ihre Leistungsgrenzen. Dadurch ist die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zunehmend gefährdet.
Trinkwasserversorgung: Schömberg setzt auf sofortige Maßnahmen
Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des Zweckverbands Wasserversorgung Hohenberggruppe in einer kurzfristig anberaumten Dringlichkeitssitzung nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, den Verbandsmitgliedern dringend zu empfehlen, mit sofortiger Wirkung ein Verbot der Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen auszusprechen, soweit hierfür Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz verwendet wird. Für die Stadt Schömberg hat die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung oberste Priorität. Um die Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleisten zu können, ergeht daher mit sofortiger Wirkung folgende Verfügung: 1. Die Bewässerung sämtlicher Sport- und Freizeitanlagen im Gebiet der Stadt Schömberg ist bis auf Weiteres untersagt, soweit hierfür Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz verwendet wird. 2. Alle betroffenen Vereine, Nutzer und sonstigen Verantwortlichen haben das Bewässerungsverbot unverzüglich umzusetzen und einzuhalten.
Diese Verfügung dient dem Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und damit einem überragenden Gemeinwohlinteresse. Nur wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten und konsequent auf nicht zwingend erforderliche Wasserverbräuche verzichten, kann die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Die Stadt Schömberg wird die Einhaltung dieser Verfügung konsequent überwachen. Bei Zuwiderhandlungen sieht sie sich zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung gezwungen, die Wasserversorgung des betreffenden Anschlusses bis auf Weiteres einzustellen. Sobald sich die Versorgungslage entspannt hat, wird die Stadt Schömberg die Verfügung unverzüglich aufheben und die betroffenen Vereine informieren.