Urteil im Albstädter Klinik-Prozess: Haft und lebenslanges Berufsverbot

Das Landgericht in Hechingen hat den 37-jährigen Krankenpfleger nun wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Kromer- Urteil in Hechingen: Ein 37-jähriger Krankenpfleger erhält Haft und Berufsverbot.
- Er wurde für zwei Taten in Albstadt schuldig gesprochen, beide nachts an Patientinnen.
- Strafe: sieben Jahre und sechs Monate Haft – zusätzlich Sicherungsverwahrung.
- Lebenslanges Berufsverbot; Auslieferungshaft in Rumänien wurde angerechnet.
- Ermittlungen laufen in sieben weiteren Fällen, Handy des Mannes wird weiter ausgewertet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Um 15 Uhr sei es soweit gewesen, berichtete Kristina Selig als Pressesprecherin des Landgerichts Hechingen. Dann sei das Urteil verkündet worden im Prozess gegen den 37-jährigen Angeklagten, der als Krankenpfleger in einer Albstädter Klinik mindestens zwei Patientinnen wehrlos gemacht und sich in der Folge an ihnen vergangen hatte. Wie berichtet, soll der Rumäne als Angestellter einer Leiharbeitsfirma bei verschiedenen Kliniken in Deutschland beschäftigt gewesen sein. Zuletzt in Balingen und danach in Albstadt. Hier soll es auch zu den beiden Vorfällen während der Nachtschicht gekommen sein. Am 19. Juli 2025 wurde einer Patientin vom Angeklagten ein Mittel verabreicht, das sie in einen tiefen Schlaf versetzte, sodass er sie entkleiden und im Intimbereich berühren konnte. Diese Tat hat der Angeklagte eingeräumt. Ebenfalls den Vorfall am 23. August 2025, als er nach demselben Muster eine Patientin sedierte und sexuell ausnutzte.
Im Zuge der Prozessberichterstattung hatten sich dann noch weitere Frauen gemeldet, die ebenfalls im Klinikumfeld mit dem Angeklagten in ungewolltem Kontakt standen. Auf dem Mobiltelefon des Rumänen wurden außerdem zahlreiche explizite Aufnahmen von anderen Frauen gefunden. Die Kriminalpolizei werte das Handy derzeit weiter aus, ließ Richter Volker Schwarz an einem der Verhandlungstage wissen.
In beiden Fällen für schuldig befunden
Jetzt ist für die beiden angeklagten Fälle ein Urteil gefällt worden. In beiden Fällen wurde der Krankenpfleger „jeweils in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen“ für schuldig befunden, hatte er die Taten ja auch schon eingestanden. Das Urteil: Der Krankenpfleger muss für sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Obendrein wird eine Sicherungsverwahrung angeordnet und der Verurteilte mit einem „lebenslangen Berufsverbot“ belegt, wie Kristina Selig weiter erklärt.
Ersteres kam auch deshalb zustande, weil in sieben weiteren Fällen noch ermittelt wird, die eigentliche Haftstrafe basiert wiederum auf den zwei angeklagten und bekannten Taten aus dem Jahr 2025. Miteinbezogen worden sei die anteilige Auslieferungshaft in Rumänien, so Selig abschließend. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Fall weiter. Es ist also gut möglich, dass der jetzt verurteilte Krankenpfleger nochmals vor Gericht gezerrt wird.

